18 Unfälle mit Radfahrern bis April Polizei kontrolliert in Meerbusch Radfahrer

Von Januar bis Ende April kam es im Meerbuscher Stadtgebiet zu 18 Unfällen mit Fahrrädern und Pedelecs. In acht Fällen war es die Schuld der Radler.

 Zuletzt hat die Polizei im Rhein-Kreis Neuss bei einem landesweiten Kontrolltag über die Rechte und Pflichten von Radfahrern informiert.

Zuletzt hat die Polizei im Rhein-Kreis Neuss bei einem landesweiten Kontrolltag über die Rechte und Pflichten von Radfahrern informiert.

Foto: RP/Polizei RKN

Telefonieren wollte sie gar nicht, beteuert die Radfahrerin. Sie habe ihr Smartphone lediglich in der Hand gehalten. Trotzdem sollte die 16-jährige Schülerin ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro bezahlen, nachdem sie ein Polizist bei einer Kontrolle in Meerbusch angehalten hatte. „Weil ich mein Handy in dem Moment aber wirklich nicht benutzt habe, musste ich schließlich nur 25 Euro bezahlen“, erzählt die Schülerin.

Worüber sie sich ärgert: „Ich wusste gar nicht, dass es strafbar ist, auf dem Fahrrad mein Handy zu benutzen.“ Und sowohl ihre Familie als auch ihre Freunde, die sie befragt habe, wüssten davon nichts. Eben das ist das Problem, sagt eine Polizeisprecherin: „Immer mehr Menschen fahren Fahrrad – was ja grundsätzlich lobenswert ist. Aber viele Radfahrer kennen die Regeln einfach nicht.“ Und das kann im schlimmsten Fall richtig gefährlich werden.

Die Polizei fürchtet, dass die Unfallzahlen weiter steigen

So gab es in Meerbusch im Zeitraum von Januar bis einschließlich April 15 Unfälle mit Radfahrern. Dabei wurde ein Radfahrer schwer verletzt; in sieben Fällen war der Radfahrer der Unfallverursacher. Mit Pedelecs gab es im selben Zeitraum drei Unfälle. Dabei wurde ebenfalls ein Fahrer schwer verletzt, und in einem Fall wurde der Pedelec-Fahrer als Unfallverursacher erfasst. Die Polizei befürchtet, dass diese Zahlen noch steigen werden, weil die Schönwetter-Fahrrad-Saison ja gerade erst begonnen hat. Deshalb werden in Meerbusch auch künftig immer wieder Radfahrer kontrolliert.

Viele Radfahrer kennen
die Regeln nicht richtig

Dabei gehe es auch darum, dass die Radfahrer mögliche Gefahren im Straßenverkehr erkennen und vermeiden und sich bestmöglich schützen. In diesem Zusammenhang kommt auch der – noch immer nicht bei allen Radfahrern beliebte – Helm ins Spiel. Bei Info-Veranstaltungen der Polizei weisen die Ordnungshüter regelmäßig auf die Folgen von Stürzen ohne Helm hin, beispielsweise schlimmste Schädel- und Hirnverletzungen.

Auf welche Strafen sich Radfahrer einstellen müssen, ist in einem Bußgeldkatalog geregelt. So müssen Radfahrer, die ein Handy oder ähnliches benutzen, 55 Euro bezahlen, wenn sie dadurch andere gefährden 75 Euro und wenn sie einen Unfall bauen sogar 100 Euro. Laut Musik hören während der Tour kostet zehn Euro, auch freihändig fahren ist nicht erlaubt und wird mit fünf Euro geahndet. Ebenso teuer ist es, „sich an ein Fahrzeug“ zu hängen.

Was viele Radfahrer nicht wissen: Auch falsches Fahren wird bestraft, wenn man erwischt wird. Wer etwa einen gekennzeichneten Radweg nicht benutzt oder einen Radweg in falscher Richtung befährt, zahlt bis zu 35 Euro. Fahren auf dem Gehweg (ausgenommen Kinder unter zehn Jahren) kostet bis zu 25 Euro. Fahren in einer Fußgängerzone kostet 15 Euro, wenn dadurch ein Unfall passiert, 30 Euro. Manche Einbahnstraßen sind eigens für Radfahrer geöffnet.

Auch das Fahren in falscher Richtung ist verboten

Aber nicht alle, wie manche Radfahrer glauben. Selbst wenn dort kein Gegenverkehr kommt und niemand gefährdet wird, ist das verboten und sind 20 bis 35 Euro Bußgeld angesetzt.

Einige Radfahrer meinen auch, dass rote Ampeln nur für Autofahrer gelten. Aber mit dem Rad über Rot zu fahren, ist richtig teuer, und zwar 60 Euro und ein Punkt, wenn die Ampel gerade erst auf Rot gesprungen ist, und 100 Euro und ein Punkt, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot leuchtet.

Bußgelder sind auch fällig, wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher ist: Die fehlende Klingel kostet 15 Euro, wer keine Speichenstrahler oder keine funktionierenden Bremsen hat, zahlt zehn Euro, fürs Fahren ohne Licht sind 20 Euro fällig.

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