Haus am Meerkamp bleibt vorerst ein „Arbeiter-Hotel“

Der Mieter klagt gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt. Solange kein Urteil feststeht, sieht die Stadt von einer Räumung ab.

Haus am Meerkamp bleibt vorerst ein „Arbeiter-Hotel“
Foto: Terhorst

Abends brennt in vielen Räumen im Haus Am Meerkamp 20 Licht. Auf dem Parkplatz stehen Autos und Transporter. Anwohner wundert das, denn die Stadt hatte dem Eigentümer und dessen Mieter Denis Baron die Nutzung der Immobilie im Büdericher Office-Park als Arbeiterwohnheim untersagt und andernfalls mehrfach mit Räumung gedroht.

Aktuell sind der Stadtverwaltung jedoch die Hände gebunden, denn der Mieter klagt gegen die Nutzungsuntersagung. Am Verwaltungsgericht Düsseldorf liegen in dieser Sache zwei Klageverfahren und zwei Eilverfahren vor. Bis das Gericht entschieden hat, hat die Stadt zugesichert, von Räumungsmaßnahmen abzusehen.

Geht es nach der Stadtverwaltung, soll der Office-Park ausschließlich ein „hochwertiger Büro- und Verwaltungsstandort“ bleiben. In einem Gewerbegebiet dürfen Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Das Betreiben eines Hotels wäre theoretisch möglich, denn ein Hotelaufenthalt wird rechtlich nicht als „wohnen“ qualifiziert. Im Januar hatte Baron daher die Anwohner zu einem Infoabend eingeladen und angekündigt, ein „Staffboarding-Hotel“ mit Zimmern für Monteure eröffnen zu wollen. Der Planungsausschuss hatte im Dezember jedoch einen sogenannten Aufstellungsbeschluss zur Veränderung des geltenden Bebauungsplans gefasst und dem Hotel-Vorhaben — für das der Bauantrag des Eigentümers schon vorlag — einen Riegel vorgeschoben. Das Betreiben eines Hotels sei „konzeptionell nicht gewünscht“.

Schon nach dem Infoabend im Januar hatte Barons Anwalt angekündigt, gegen die Änderung des Bebauungsplans vorgehen zu wollen. „Denn wir glauben, dass es sachlich nicht gerechtfertigt ist“, sagte er damals. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden Wochen erwartet.

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