Hat Stalker Ex-Freundineingesperrt?

Anklage wegen Nötigung und Geiselnahme.

Meerbusch. Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Hausfriedensbruch — so lauten die Vorwürfe, denen sich ein 24-Jähriger vor dem Landgericht in Düsseldorf stellen muss.

Zum Prozessauftakt wies der arbeitslose Mann die Vorwürfe zurück, schüttelte während der Anklageverlesung immer wieder den Kopf. Allerdings wurde er anschließend vom Opfer, seiner Ex-Freundin, schwer belastet. Sie erklärte, sie habe die Beziehung zum Angeklagten im Juni 2010 beendet. Schon während der gemeinsamen Zeit sei er häufig aggressiv gewesen und habe sie geschlagen. Nach der Trennung sei die Situation dann eskaliert.

Er habe ihr aufgelauert, sei durchs Fenster in ihre Wohnung in Meerbusch eingedrungen und habe sie hier im Juli 2010 fünf Tage lang gefangen gehalten. Außerdem habe er sie misshandelt und geschlagen. Bei weiteren Zwischenfällen im November sei er erneut in ihre Wohnung eingedrungen und habe sie erheblich verletzt.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Düsseldorf dem Mann per einstweiliger Verfügung jegliche Kontaktaufnahme zum Opfer untersagt. Weil er sie aber immer wieder angerufen, angeschrieben und ihr vor ihrer Arbeitsstelle aufgelauert hatte, wurde er im Januar festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, seine Ex-Freundin habe sich alles ausgedacht. Die Verletzungen habe sie sich selbst zugefügt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Das Urteil soll am 6. Mai verkündet werden. dapd/cwo

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