Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist verabschiedet

Der Planungsausschuss tagte. Die Zentren-Festlegung ist entscheidend: Großflächiger Einzelhandel ist nur innerhalb zentraler Versorgungsbereiche erlaubt.

Meerbusch. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung das Einzelhandels- und Zentrenkonzept verabschiedet. Darin wird der Bereich Dorfstraße entlang der Düsseldorfer Straße bis zum Deutschen Eck für Büderich als ein durchgehendes „Zentrum“ definiert, als zentraler Nahversorgungsbereich.

In Lank haben die Gutachter darunter den Bereich entlang der Hauptstraße festgelegt, in Strümp Marktplatz/Xantener Straße inklusive Josef-Kohtes-Straße.

Strittig ist und bleibt vor allem die Diskussion in Osterath, wo sich der zentrale Versorgungsbereich von der Dorfmitte um die Kirche herum entlang der Meerbuscher Straße bis über die Bahnlinie erstreckt und die Ostara-Brachfläche umfasst.

Die Zentren-Festlegung ist entscheidend: Großflächiger Einzelhandel (mehr als 800 Quadratmeter) ist nur innerhalb zentraler Versorgungsbereiche erlaubt.

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