Das Geschäft mit den Altkleidern

Stadt erlaubt nur DRK und FSW das Aufstellen von Containern. Pflicht zur Anzeige.

Lank. Die Sammelcontainer der Babynotfallhilfe sind signalorange, und sie stehen im Bereich der Sebastianus- und Albertstraße, ebenso Am alten Teich und an der Kierster Straße. Unübersehbar sind die etwa 50 Zentimeter hohen Plastikeimer, die laut Aufschrift zur Kleider- und Schuhspende auffordern. Angezeigt wurde die Sammlung nicht, und unter der angegebenen Telefonnummer in Dortmund ist niemand erreichbar, der die Frage beantwortet, warum die Sammler ausgerechnet dieses kleine Wohnviertel in Lank auserwählt haben. Informationen gibt es allerdings beim Leiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss. „Die Sammlung ist uns nicht angezeigt worden“, sagt Urban Wahlen.

Hintergrund: Seit dem 1. Juni dieses Jahres gilt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, nach dem alle Sammlungen, ob im Auftrag gewerblicher oder gemeinnütziger Unternehmen durchgeführt, angemeldet werden müssen. Die Pflicht besteht schon, Verstöße werden jedoch erst ab 1. September als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld geahndet. „Es gilt eine Übergangsfrist“, sagt Wahlen.

Nichtsdestotrotz haben Mitarbeiter die Babynotfallhilfe kontaktiert. „Es ist zumindest kein Etikettenschwindel“, sagt Wahlen. „Die Behälter sind wirklich von dem Verein aufgestellt worden.“

Das ist nicht immer der Fall: Bei stichprobenartigen Überprüfungen stellt die Aufsichtsbehörde immer wieder fest, dass Wurfzettel und Logos anerkannter Spendensammlern missbraucht werden. „Eine Behinderteneinrichtung in Bremen war ganz erstaunt zu hören, dass jemand in ihrem Namen im Rhein-Kreis aktiv war“, nennt Wahlen ein Beispiel. Übeltäter ausfindig zu machen, sei jedoch schwer. „Man kann da relativ wenig machen. Man müsste sich im Gebüsch auf die Lauer legen, aber das ist natürlich nicht zu leisten.“

Mit der Verschärfung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen sich alle, Schrottsammler, Kleider- und Schuhspendensammler auseinandersetzen. Wollen sie ihr Geschäftsfeld nicht aufgeben, müssen sie konkrete Angaben über die Größe und Organisation ihres Unternehmens, den Zeitraum der Sammlung sowie Art und Verbleib des Sammelguts machen. „Der Verwertungsweg muss nachgewiesen werden“, betont Wahlen. Die Zuverlässigkeit des Antragstellers werde geprüft, von der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses aber abgesehen. „Wir wollen die Kirche im Dorf lassen.“

Für die etablierten Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Johanniter, Malteser oder DRK bedeute die Verschärfung in der Regel einen einmaligen Aufwand, erläutert Wahlen. „Das DRK hat seinen Antrag schon gestellt.“ Am Ende gibt es Zulassung, Auflagen oder ein Verbot.

Auf ihren Grundstücken erlaubt die Stadt nur gemeinnützigen Unternehmen die Containersammlung. Das sind in Meerbusch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Bremer Unternehmen FWS, das im Auftrag der Malteser agiert. An 26 Standorten sind ihre Wertstoffcontainer zu finden. „Wir sind damit sehr zufrieden, haben Ansprechpartner und die Zusammenarbeit funktioniert zuverlässig“, sagt Dana Frey vom Fachbereich Umwelt. Immer wieder gebe es Beschwerden von Bürgern, weil Standorte verdreckt seien oder Container monatelang nicht geleert werden. „In Nacht- und Nebelaktionen werden die Behälter an den unmöglichsten Stellen deponiert.“

Widerrechtlich auf städtischem Grund abgestellte Behälter würden nach einer gewissen Frist entfernt, sichergestellt und gelagert, berichtet Frey. „Auf Privatgrundstücken müssen sich die Eigentümer selbst kümmern.“

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