Büderich: Bauausschuss - Die Blumenstraße bleibt verkehrsberuhigt

Anwohnerwunsch nach Verkehrsberuhigung der Dürerstraße wird aufgenommen.

Büderich. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses stand die Bestimmung der Blumenstraße als "Spielstraße" zur Diskussion.

Ursache war die Anregung eines Anwohners, der berichtete, dass er nur zweimal Kinder auf der Blumenstraße habe spielen sehen, "einmal Anfang der 80er Jahre und einmal vor fünf Jahren".

In der Beratungsvorlage der Verwaltung wurde den Ausschussmitgliedern empfohlen, dem Antrag zu folgen und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern anzuordnen.

Stellvertretend für die Verwaltung argumentierte der Technische Dezernent Just Gérard, dass der aktuelle bauliche Status der Straße eine Fahrt mit einer höheren Geschwindigkeit zulasse und Autofahrer deshalb häufig auch den verkehrsberuhigten Bereich ignorierten.

In einer angeregten Diskussion, verfolgt von rund 25betroffenen Anwohnern, vertraten viele Ausschussmitglieder allerdings den Standpunkt, dass die Nichtbeachtung des Status quo nicht dazu führen dürfe, dass man sich diesem Fehlverhalten beuge. Johannes Klein (Grüne): "Ich kann die ganze Diskussion nicht nachvollziehen. Schilder müssen einfach beachtet werden."

Schlussendlich wurde der Antrag mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und der UWG abgelehnt. Die CDU, die eine Vertagung der Entscheidung anregte, enthielt sich geschlossen.

Keine Entscheidung gab es im Hinblick auf den Wunsch von Anliegern der Dürerstraße, die für ihre Straße eine Verschärfung der Verkehrsberuhigung anstreben. Dieses Ansinnen empfahl die Verwaltung abzulehnen, weil der Übergang von der Kanzlei (Tempo50) in die Dürerstraße (Tempo 30) ansonsten zu gefährlich sei.

Aus anderer Perspektive wurde allerdings deutlich, dass auch die aktuelle Situation Gefahren birgt, wenn beispielsweise ein Rad- und Gehweg am Ende der Spielstraße ohne Barriere auf die Tempo-30-Zone stößt.

Das Ergebnis der Aussprache: Die Verwaltung soll alternative Lösungsvorschläge erarbeiten - insbesondere für die Einmündung des Fußwegs am Ende des verkehrsberuhigten Bereichs als gefährliche Schnittstelle betrachtet wurde.

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