Bösinghoven: Räuber wollte Schulden tilgen

Zwei Jahre und sechs Monate Haft für einen Bankräuber aus Krefeld.

Bösinghoven. Nach außen wahrte Jens H. den Schein des erfolgreichen Geschäftsmannes. Im Büro im Dachgeschoss seines Eigenheims stapelten sich die Unterlagen, er buchte Urlaube für sich und seine Frau, bestellte einen Neuwagen im Wert von rund 20000 Euro. Weder seine Frau noch sein Sohn ahnten, dass seine Schulden stiegen.

Über den Papierkram in seinem Arbeitszimmer hatte der selbstständige Unternehmer längst den Überblick verloren. "Ich hatte nicht den Mut, meiner Frau die Situation klar zu machen", sagte der Krefelder am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, als am 6.Juli eine Volksbankfiliale in Bösinghoven zu überfallen. Seine Beute: 22000 Euro. Unter dem Druck, den Schein zu wahren, habe er diese "irrsinnige" Idee gehabt, so der Angeklagte.

Am Morgen der Tat war H. mit dem Fahrrad zum Krefelder Hauptbahnhof gefahren, hatte sich eine schwarze Jacke, eine Baseballmütze und eine Gas-Schreckschusspistole mit Munition gekauft. "Ich habe ja von Waffen keine Ahnung. Ich habe das genommen, was der Mann mir offerierte", sagte der gepflegt auftretende Krefelder. Dann sei er die zwölfKilometer nach Bösinghoven geradelt. "Ich hatte mich im Internet informiert, dass in der Filiale nur zwei Angestellte arbeiten."

Um 11.30Uhr betrat er die Volksbankfiliale an der Von-Arenberg-Straße und erklärte den beiden Beschäftigten mit vorgehaltener Waffe, dass niemand zu Schaden kommen werde, würde ihm das gesamte Geld ausgehändigt. Dabei bewies der Mann Ruhe: Mehr als 20 Minuten wartete er auf die Scheine aus dem Tresor, da die Angestellte zunächst den falschen Code für die Zeitschaltuhr eingab. Niemand störte. Lediglich eine Person bediente sich am Geldautomaten, bemerkte den Überfall jedoch nicht.

Mit seiner Beute floh der Räuber auf dem Rad in Richtung Krefeld. Als ihm ein Polizeiwagen auf dem Geisweg plötzlich den Weg abschnitt, sei ihm klar geworden, dass er "verloren hatte". "Ich habe nicht darüber nachgedacht, dass ich den Angestellten und meiner Familie schade", sagte er schuldbewusst. Seine Frau habe bei seiner Festnahme einen Nervenzusammenbruch erlitten und sich noch nicht erholt.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht wertete strafmindernd, dass der 67-Jährige keine Vorstrafen hat und Reue für seine Tat zeige. Zur Bewährung, so der Vorsitzende Richter, könne die Strafe nicht ausgesetzt werden. Die Chancen, dass der Mann nach der Hälfte der verbüßten Strafzeit aus der Haft entlassen werden könne, stünden jedoch gut. "Es ist uns wichtig, dass Sie mit dem Eindruck hier hinausgehen, dass dies nicht das Ende ist, sondern dass Sie eine Perspektive haben. Und mit der Hilfe Ihres Sohnes die finanziellen Probleme aus der Welt schaffen können."

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