Beschwerden über Straßenstrich

Meerbusch. Einen Straßenstrich hat es bisher — offiziell und nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung — in Meerbusch nicht gegeben. Doch in den vergangenen Wochen mehren sich Beschwerden über junge Frauen, die am Ortsgang Strümp an der Schlossstraße am Straßenrand stehen und ihre Dienste anbieten.

Nicht nur abends, sondern auch tagsüber seien sie dort anzutreffen. Zahlenmäßig handelt es sich offenbar nicht um ein massives Problem. Von zeitgleich an dieser Stelle auftretenden „ein bis drei Frauen“ weiß das Ordnungsamt der Stadt Meerbusch.

Auch auf Prostituierte am Kreisverkehr Ortseingang Lank — Gonellastraße — habe es Hinweise gegeben, berichtet Stadtsprecher Michael Gorgs auf Nachfrage. „Die Zahl der Anrufe ist aber rückläufig“, sagt Gorgs, ohne konkreter zu werden. Beschwerden kämen vor allem aus dem Bereich Alt-Schürkesfeld. Anwohner fürchteten, sollte sich das Milieu ausbreiten, eine Wertminderung ihres Hauses, andere sorgten sich um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen, wenn sie mit dem Gewerbe konfrontiert würden. „Schön ist das nicht“, sagt Stadtsprecher Michael Gorgs, „aber wir als Stadt können an dieser Stelle nichts dagegen unternehmen. Uns fehlt die rechtliche Handhabe.“ Denn anders als in Büderich besteht in den anderen Stadtteilen kein Sperrbezirk.

Im Oktober 1984 wurde ausschließlich das Gebiet zwischen der ehemaligen B222 (Moerser Straße) im Bereich Mühlenbach und vorbei an Haus Meer bis zum Rheindeich, Modellflugplatz, Kläranlage und entlang der Stadtgrenzen zu Düsseldorf, Neuss und Kaarst bis zur Südgrenze des Meererbuschs und entlang der ehemaligen B9 zurück zur B222 als Sperrbezirk definiert. „Hintergrund war die damalige Sorge der Stadt Meerbusch, weil sich dort Wohnungsprostitution in kleinerem Umfang etabliert hatte und eine Ausdehnung der Prostitution befürchtet wurde“, informiert Stefanie Klockhaus von der Bezirksregierung Düsseldorf. „Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde der Sperrbezirk insofern auch vorbeugend errichtet.“

„Es gab damals mehrere einschlägige Etablissements, unter anderem an der Niederlöricker Straße“, berichtet Michael Gorgs. Deren Ausbreitung habe man verhindern wollen und zu diesem Zweck den gesamten Stadtteil zum Sperrgebiet erklärt, in dem „die Ausübung der Prostitution“ verboten ist. Zuwiderhandlungen, so regelt es die Rechtsverordnung der Stadt Meerbusch, würden mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft oder als Ordnungswidrigkeit geahndet.

„Wir wissen davon“, teilt Hans-Willi Arnold als Sprecher der Kreispolizei des Rhein-Kreises Neuss auf Nachfrage mit. „Aber hauptsächlich handelt es sich nach unseren Erkenntnissen nur um eine Dame.“ Man stehe nichtsdestotrotz in Kontakt mit dem städtischen Ordnungsamt, habe aber wie die Stadt keine Handhabe, solange es keine Ordnungswidrigkeiten wie die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gebe. Außer einigen Erfrischungstüchern habe es bisher keine Vorfälle oder auffälligen Hinterlassenschaften gegeben, sagt Gorgs.

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