Baumschutz per Satzung

Ausschuss beschließt mit knapper Mehrheit die Einführung einer Baumschutzsatzung. Rat hat letztes Wort.

Meerbusch. Meerbusch bekommt nach jahrelanger Diskussion eine Baumschutzsatzung — wenn auch in abgeschwächter Form. Sie enthält einen wichtigen Passus: Auch wer auf privatem Gelände künftig einen alten Baum fällt, hat eine Anzeigepflicht, muss dies also den Behörden melden, und ist verpflichtet, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Hält er sich nicht daran, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

Dieser vom BUND angeregte „Mindestkatalog“ soll sich vor allem an Bauherren richten, da nicht davon auszugehen sei, dass auswärtige Investoren bei Baumaßnahmen dem Baumschutz das gleiche Gewicht einräumen würden wie der Wirtschaftlichkeit.

Ein aktuelles Beispiel könnte die mächtige Linde hinter dem Lindenhof in Büderich sein. Dort will ein Investor neun Einfamilienhäuser bauen, nachdem sich die Pläne für eine Seniorenresidenz an diesem Standort zerschlagen hatten. „Dieser Baum hat das Zeug für ein Naturdenkmal“, erklärte Andrea Blaum vom BUND im Ausschuss.

Dass der Vorschlag im Umweltausschuss eine Mehrheit fand, lag vor allem an der FDP, die sich nicht einig darin war, ob diese modifizierten Baumschutzsatzung wirklich sinnvoll sei. Während die CDU letztlich geschlossen gegen eine Baumschutzsatzung stimmte und damit auf der Linie der Verwaltung lag, stimmten zwei von vier Liberalen mit den anderen Parteien für eine Einführung. So kam eine Mehrheit mit einer Stimme zustande.

Zuvor hatte es einmal mehr eine lebhafte Diskussion gegeben. Daniel Meffert (CDU) wie auch Bernd Schumacher-Adams (FDP) sahen in der Baumschutzsatzung eine Bevormundung des Bürgers wie schon beim Raucherschutzgesetz und Veggie-Day. Meffert: „Ich will selbst entscheiden dürfen, was ich in meinem Garten mache.“

Auch Mike Kunze (CDU) glaubte, dass der Aufwand größer als der Nutzen und eine Kontrolle ohnehin schwer bis unmöglich sei. Vor dem Hintergrund einer Befragung in Nachbarstädten, die von der Verwaltung durchgeführt wurde, fühlte sich Rainer Grund (SPD) hingegen an das gallische Dorf des Asterix erinnert: „Alle haben eine Baumschutzsatzung, nur Meerbusch nicht.“

Grünflächen-Fachbereichsleiter Michael Betsch gab zu bedenken, dass man nur mit einer juristisch wasserdichten Satzung Investoren, die Bäume fällten, auch zur Nachpflanzung verpflichten könne. Allerdings: „Es gibt auch gute Gründe, die gegen eine Baumschutzsatzung sprechen, sonst hätten Städte wie Ratingen, Wuppertal oder Viersen sie nicht wieder abgeschafft“, sagte Betsch.

Letztlich vertrat eine knappe Mehrheit aber die Auffassung, die Christian Staudinger-Napp (UWG) so umschrieb: „Es ist wichtig ein Signal auszusenden, dass wir es mit dem Baumschutz ernst meinen.“

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