Barbara-Gerretz-Schule: Richter bestätigen Bedarf für zwei Grundschulen

Die OGV-Begründung stößt auf Staunen: Die Stadt stützte Entscheidung auf Experten- und Behörden-Rat.

Meerbusch. Mit Erstaunen hat die Stadtverwaltung die Beschlussbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Verfahren um die vom Stadtrat beschlossene und per Bürgerentscheid bestätigte Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (BGS) zur Kenntnis genommen.

„Natürlich akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts“, sagt Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage. „Es ist aber schon frappierend zu sehen, wie deutlich die Rechtsauffassung der Münsteraner Richter von der der drei Kollegen des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf abweicht.“ Diese hatten den Beschluss des Meerbuscher Rats, die Barbara-Gerretz-Schule sukzessive auslaufen zu lassen, eindeutig für rechtmäßig erklärt und der Stadt eine „intensive Abwägung aller Belange“ bescheinigt.

Kernkritik der Münsteraner Richter ist, dass die Stadt in ihrer Schulentwicklungsplanung den Charakter der Barbara-Gerretz-Schule als Bekenntnisschule verkannt habe. Bei der Abwägung hätten nicht nur Schüler katholischer Konfession berücksichtigt werden dürfen, sondern auch bekenntnisfremde Kinder — nämlich dann, wenn sie die Ausrichtung der Schule auf den Grundsätzen des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen. Dies, so das OVG, hätte zum Beispiel im Rahmen einer Elternbefragung festgestellt werden können.

Zu dieser Frage hatte sich allerdings der von der Stadt beauftragte Sachverständige Ernst Rösner von der Uni Dortmund eindeutig anders geäußert: Rösner hatte im Vorfeld — unter anderem im Auftrag mehrerer Kommunen — das Schulwahlverhalten von Eltern intensiv untersucht. Dabei war der Gutachter zu der Erkenntnis gelangt, dass die Konfession als Schulwahlmotiv bei den meisten Eltern heute nur eine untergeordnete Rolle spiele.

„Das Gericht wirft uns vor, Alternativen zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule nur unzulänglich geprüft zu haben — und dies in einer bislang nicht gekannten Schärfe. Dem müssen wir entschieden widersprechen“, so Mielke-Westerlage. Von einer Fortführung der Katholischen Barbara-Gerretz-Schule am Standort Neusser Feldweg, die das OVG eine „ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative“ nennt, hätten die Fachleute der Bezirksregierung und des Kreisschulamtes klar abgeraten.

Der Grund: Kinder, die in Bovert wohnen und deren Eltern keine konfessionelle Schule wünschen, müssten gegebenenfalls lange Schulwege in die Ortsmitte zurücklegen, Schulbusse müssten eingesetzt werden. Dies gelte umgekehrt auch dann, wenn die BGS im Schulgebäude der Eichendorffschule fortbestehe. Auch diese Möglichkeit hatte das Gericht benannt.

„Natürlich haben wir auch die Variante geprüft, die katholische Grundschule an der Görresstraße oder am Neusser Feldweg nur einzügig als Verbundschule neben einer einzügigen Gemeinschaftsgrundschule fortzuführen. „Beide Varianten haben die Fachleute der Bezirksregierung aus schulfachlichen Erwägungen heraus als nicht genehmigungsfähig eingestuft“, sagt die Schuldezernentin.

Immerhin, so konstatiert die Verwaltung in einer ersten Zusammenfassung des OVG-Beschlusses, habe das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass der Bedarf für drei städtische Grundschulen in Osterather nicht mehr bestehe.

Wie die Entscheidung aus Münster in die Praxis umgesetzt werden könne, müsse jetzt gründlich geprüft und anschließend diskutiert werden, kündigt Mielke-Westerlage an. Insgesamt löse der Beschluss aus Münster aber auf jeden Fall Verunsicherung aus. „Eine Kommune, die in enger Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden und nach gutachterlicher Beratung Beschlüsse fasst, muss sich auch darauf verlassen können, dass die Entscheidungen Bestand haben. Das sehe ich jetzt nicht mehr.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort