Arbeiter-Hotel: Mieter will Zwangsgeld nicht zahlen

Der Betreiber klagt zudem gegen die Drohung, das Haus zu versiegeln.

Arbeiter-Hotel: Mieter will Zwangsgeld nicht zahlen
Foto: ate

Der Streit um die Nutzung des Gebäudes mit der Hausnummer 20 im Büdericher Office-Park geht weiter: Das Gebäude wird gegen den Willen der Stadtverwaltung noch immer als Herberge für Monteure genutzt, obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits vor Wochen entschieden hat, dass diese Nutzung nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung will die Beherbergung effektiv unterbinden, hatte nach dem Urteil Zwangsgelder wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsuntersagung festgesetzt. Diese hat der Hauptmieter des Hauses bisher nicht bezahlt. Die Stadt versuche gerade, das Geld einzutreiben, heißt es vom städtischen Service Recht. Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde habe entsprechende Schritte beim zuständigen Gerichtsvollzieher eingeleitet.

Der Hauptmieter hat laut Stadt aber inzwischen beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW eine Beschwerde erhoben. Diese greife den Beschluss des Verwaltungsgerichts bezüglich der Festsetzung des Zwangsgeldes und der Androhung weiterer Geldstrafen an. Die Begründung des Hauptmieters: Er habe das Gebäude an diverse Mieter nur als Gewerberäume vermietet. Die unerlaubte Wohnnutzung habe, soweit diese überhaupt stattfinde, nicht er als Betreiber des Gebäudes zu vertreten. Das macht es für die Stadt schwerer, rechtlich gegen die Beherbergung vorzugehen.

Heinrich Westerlage, Leiter Service Recht, vermutet darin ein zweckgerichtetes Vorgehen. Die Stadt zieht weitere Register: Sie hat inzwischen auch eine Ordnungsverfügung erlassen, das Betreten des Gebäudes zwangsweise durchsetzen zu können. Außerdem wurde ein höheres Zwangsgeld festgesetzt und bei weiterer unerlaubter Wohnnutzung eine Versieglung förmlich angedroht. Hiergegen sei aber ebenfalls eine Klage zum Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben worden, teilt die Stadt mit. Die Verwaltung hat nun auf die Beschwerdebegründung erwidert und hofft, bald vom Oberverwaltungsgericht einen Beschluss zur Klärung der streitigen Rechtsfragen zu erhalten. tak

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