Kaarster Jugendhilfeausschuss entscheidet : Bessere Bezahlung für Tageseltern
Kaarst. Sowohl für die Betreuungs- als auch Verwaltungsarbeit bekommen die Beschäftigten in der Tagespflege künftig mehr Geld.
Ohne die Kindertagespflegepersonen wäre es noch schwieriger, die staatlich garantierten Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten zu können. Während das Gehalt der Beschäftigten in Kindertagesstätten von den Tarifpartnern ausgehandelt wird, müssen die Tagesmütter und -väter selbst um höhere Geldleistungen für ihre Arbeit kämpfen und verhandeln. Die Freiberuflerinnen und Freiberufler in Kaarst können aufatmen: Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig stufenweise Erhöhungen von 2020 bis 2024 von derzeit fünf auf bis zu 5,60 Euro pro Stunde beschlossen. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand künftig mit zehn Cent pro Stunde honoriert werden.
19 Tagespflegepersonen hatten am 19. Juli einen Brief an die Bürgermeisterin, die Ratsfraktionen und die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses geschrieben. Darin steht unter anderem Folgendes: „Im August 2014 wurde letztmalig die Geldleistung erhöht. Seither sind die Anforderungen und der Umfang der Arbeitsleistung stetig gestiegen.“ Die Arbeitsbelastung habe stark zugenommen, da die Verweildauer der Kinder unter drei Jahren in Tagespflege stark verkürzt wurde. In der Regel blieben die Kinder nur noch ein Jahr, teilweise aber noch weniger, bevor sie in eine Kindertagesstätte wechselten. Dadurch sei unter anderem die Elternarbeit belastender und intensiver geworden. Der Verwaltungsaufwand neben der reinen Betreuungszeit sei parallel dazu gestiegen.
Der Erste Beigeordnete empfand die Gehaltsforderung als zu hoch
Jugenddezernent Sebastian Semmler erklärte: „Mit dem Antrag wird ein berechtigtes Anliegen zum Ausdruck gebracht – schließlich erfolgte die letzte Erhöhung bereits vor fünf Jahren.“ Der Erste Beigeordnete bat aber um Verständnis dafür, dass der beantragte Sprung von fünf auf sechs Euro zu hoch gewesen sei. Semmler zeigte folgende Alternative auf: „Wir können jetzt abstimmen oder über die Erhöhung im Rahmen der Haushaltsberatungen sprechen.“