300-seitiges Schreiben aus Kaarst Kaarst lehnt Flughafen-Erweiterung ab

Kaarst. · Nachdem die Bürger ihre Einwände gegen die Erweiterung des Flughafens Düsseldorf abgegeben haben, gesellte sich nun die Stadt Kaarst dazu. Diese beklagt, dass sie in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt sei.

 Der Flughafen Düsseldorf ist weiterhin bestrebt, seine Kapazitäten zu erweitern. Dazu gehört eine Erhöhung der stündlichen Flugbewegungen von 47 auf 60 sowie die flexible Benutzung bei der Start- und Landebahnen von 6 bis 22 Uhr.

Der Flughafen Düsseldorf ist weiterhin bestrebt, seine Kapazitäten zu erweitern. Dazu gehört eine Erhöhung der stündlichen Flugbewegungen von 47 auf 60 sowie die flexible Benutzung bei der Start- und Landebahnen von 6 bis 22 Uhr.

Foto: dpa/Kevin Kurek

Erst die Flughafen-Gegner, dann der Rat und zu guter Letzt auch noch die Stadt Kaarst: In einem rund 300-seitigen Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf wehrt sich die Verwaltung gegen die Erweiterungspläne des Flughafens Düsseldorf. Anders als ihre Vorreiter begründet die Stadt ihre Ablehnung vor allem damit, dass sie bei einem Ausbau die Planungshoheit für ihre Bauvorhaben einbüßen würde.

Anhand der ausgelegten Planungsunterlagen sowie der bisherigen Erkenntnisse aus der Lärmaktionsplanung der Stadt zeige sich, dass Kaarst „in besonderem Maße betroffen sein wird“, wie es in der Begründung der Verwaltung heißt, die den Ratsmitgliedern auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 25. Juni zur Kenntnisnahme vorgelegt worden war. Demnach seien mehr als ein Viertel der in Kaarst lebenden Menschen infolge des Vorhabens von Lärmsteigerungen betroffen. Vor allem Wohngebiete, die ohnehin schon durch Schienen- und Straßenverkehr belastet sind, wären von der Erweiterung betroffen. Die Stadt würde ihre Planungshoheit verlieren, heißt es weiter. Die Kanzlei sowie das Gutachterbüro, die die drei Ordner mit den neuen Plänen des Flughafens für die Stadt durchgearbeitet haben, stellten „erhebliche Mängel hinsichtlich der Methodik bei der Erstellung der vorgelegten Unterlagen“ fest. Da die Gutachten aus dem Jahr 2014 stammen, sind die Insolvenz der Fluglinie „Air Berlin“ sowie die Folgen der Corona-Krise noch nicht bedacht. „Zudem handelt es sich nicht um eine belastbare Luftverkehrsprognose, sondern vielmehr um eine bloße Hochrechnung der Flugbewegungen anhand des Flugbuches“, heißt es in der Begründung der Stadt weiter. Außerdem würden wichtige Unterlagen fehlen.

Kanzlei: Fluglärm würde um mindestens 0,5 Dezibel erhöht

Die Kanzlei „Baumann Rechtsanwälte“ führt weiter aus, dass die Stadt Kaarst neben Meerbusch, Düsseldorf, Ratingen und Essen die am meisten von der Erweiterung betroffene Kommune sei, weil sich im gesamten Stadtgebiet der Fluglärm um mindestens 0,5 Dezibel erhöhen würde. Auch die städtebauliche Entwicklung sei bei einer Erweiterung nur eingeschränkt möglich und die Stadt Kaarst müsse befürchten, dass der Schutz öffentlicher Einrichtungen nicht ausreichend gewährleistet sei: unter anderem die Astrid-Lindgren-Schule, die Grundschule Stakerseite oder die Kitas am Geranienweg, Büdericher Straße und am Robert-Bunsen-Weg. Auch das Rathaus, die VHS oder das „Bebop“ seien stärker gefährdet als bislang.

Laut Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, ist nun das Verkehrsministerium am Zug. „Das muss die Einwendungen nun bewerten und einer kritischen Prüfung unterziehen. Dazu kommen auch die Einwendungen der Städte“, sagt er. Die Gutachten, die ausgelegt wurden, stammen alle aus Vor-Corona-Zeiten. „Mittlerweile hat sich vieles geändert. Das wird sich nicht innerhalb einiger Monate wieder erholen“, sagt Kindsmüller. Er selbst wagt keine Prognose, bis wann das Verkehrsministerium eine Entscheidung treffen wird, ob der Flughafen seine Kapazitäten erweitern darf oder nicht. „Für uns ist wieder Abwarten angesagt“, sagt Vereinsvorsitzende. Doch je länger sich das Ministerium Zeit lässt, desto unwahrscheinlicher sei es, dass die Prognosen aus dem Jahr 2014 noch eine Aussagekraft haben.

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