Kaarst kassiert 590.000 Euro Land gibt Vereinen Geld für Sanierungen

Kaarst. · Fast 600 000 Euro Fördergeld erhalten die Vereine in Kaarst bis zum Jahr 2022.

 Das Vereinsheim des VfS Büttgen: Der Verein könnte einen Antrag einreichen, um die Geschäftsstelle sanieren zu lassen.

Das Vereinsheim des VfS Büttgen: Der Verein könnte einen Antrag einreichen, um die Geschäftsstelle sanieren zu lassen.

Foto: Stephan Seeger

Jedes Jahr erhält die Stadt Kaarst eine Sportpauschale. Im Jahr 2018 betrug die 117 456 Euro. Durch ein neues Förderprogramm zur Behebung des Sanierungsstaus bei den Sportstätten in Nordrhein-Westfalen werden nun noch einmal bis zum Jahr 2022 insgesamt 587 280 Euro in die Vereine gepumpt – das entspricht dem Fünffachen der Sportpauschale aus 2018. Mit diesem Geld können Sportstätten gefördert werden, die im Eigentum eines Vereins stehen oder bei denen ein langfristiges Nutzungsrecht des Vereins über mindestens zehn Jahre Restlaufzeit besteht. „Ab sofort können die örtlichen Planungen losgehen. Unser Programm richtet sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben“, hatte Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, mitgeteilt. Die bisherigen Förderprogramme waren stets ausschließlich auf die Kommunen ausgerichtet.

Mit dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“, bei dem insgesamt 300 Millionen Euro in die Vereine und Verbände fließen, sollen vor allem ältere Sportstätten saniert werden. Zu den Maßnahmen könnte die Instandsetzung von Heizungen, Dächern, Fenstern, der Barrierefreiheit oder der Breitbandversorgung gehören. Dabei soll laut Axel Volker, Vorsitzender des Stadtsportverbandes in Kaarst, nicht nach dem „Windhund“-Verfahren entschieden werden. Was er meint: Nicht die Vereine, die als erstes kommen und einen Antrag stellen, werden auch als erstes gefördert. „Die Vereine sollen in den nächsten zwei Monaten eine Mängelliste erstellen und sie bei uns einreichen. Wir priorisieren diese dann, sprechen sie mit der Stadt ab und reichen sie an die Staatskanzlei weiter. Dort fällt dann die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert wird“, sagt Volker. Bei der Frage nach der Höhe der Fördersumme wird in drei Cluster unterschieden: Cluster 1 liegt zwischen 10 000 und 100 000 Euro, Cluster 2 zwischen 100 001 und einer Million Euro, Cluster 3 bei über einer Million Euro. Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Prozent und geht hoch bis zu 90 Prozent. Komplett gefördert wird keine Maßnahme. „Es gibt aber weitere Finanzierungsmöglichkeiten“, sagt Axel Volker. So kann die Kommune den verbleibenden Eigenanteil übernehmen, er kann durch Spenden, durch bürgerschaftliches Engagement oder durch eine Kreditfinanzierung gestemmt werden.

Ältere Vereinsheime erhalten wahrscheinlich den Vorzug

In Kaarst gibt es genügend Einrichtungen, die von diesem Förderprogramm profitieren könnten. „Wir werden erst einmal die ältesten Sachen, die vor 40 oder 50 Jahren gebaut wurden, nach oben auf unsere Liste nehmen“, sagt Axel Volker. „Tennisclubs, Fußballvereine und vor allem diejenigen, die Wassersport betreiben, brauchen das Geld.“ Die Gebäude des Segelclubs sowie das Vereinsheim des VfS Büttgen sind seiner Meinung nach aufgrund des Alters sanierungsbedürftig. „Die Sanitäranlagen sind sicherlich nicht mehr auf dem neuesten Stand“, sagt Volker. Das Sportforum in Büttgen erfülle dagegen einige Auflagen nicht, um von dem Programm zu profitieren. „Außerdem wären dann die 600 000 Euro weg, die bräuchten viel mehr“, sagt Volker.

Nun sind die Vereine gefragt. Volker: „Es liegt in ihrer Hand. Ich kann die Leute nur zur Tränke führen, trinken müssen sie schon selber.“

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