Reportage : Entspannen ja, Baden nein
Kaarst. Die NGZ begleitete zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes am bislang heißesten Tag des Jahres bei ihrer Standardrunde um den Kaarster See. Die beiden erfahrenen Kollegen blieben trotz der hohen Temperaturen gelassen und freundlich.
Freitag, 31. Juli, 31 Grad im Schatten. Am den beiden Eingängen zu den offiziellen Strandbädern des Kaarster Sees herrscht Hochbetrieb. Andere bevorzugen lieber die „illegale“ Bademöglichkeit am Großen Kaarster See, der von ortsansässigen Sportvereinen zum Angeln, Tauche, Surfen und Segeln genutzt wird. Das Baden ist dort strikt verboten – und deshalb werden See und Uferbereiche aktuell täglich kontrolliert. „Der Kaarster See gehört zu unserer Standardrunde“, erklärt Ordnungsamtsabteilungsleiter Sven Minth.
Wir begleiten die Mitarbeiter Kersting und Schnaut bei ihrem rund eineinhalb Stunden dauernden Rundgang um den See. Gleich am Beginn des Großen Sees haben es sich einige Menschen unter dem auffälligen Schild, das das Gebiet als Naherholungsanlage ausweist und mit unmissverständlichen Piktogrammen auf alle Verbote einschließlich des Badens hinweist, gemütlich gemacht. Zwei Mütter mit plantschenden Kindern werden freundlich, aber bestimmt von den Mitarbeitern angesprochen, dass das Baden hier grundsätzlich untersagt ist und sie den beaufsichtigten Badesee nutzen mögen.
Die Frauen zeigen sich einsichtig und versprechen, es dort zu versuchen – denn durch die Corona-Pandemie ist irgendwann ein Einlassstop zu erwarten.
Selbst eingetauchte Füße
werden nicht toleriert
Die Mitarbeiter haben im Gefühl, dass sie es auch wirklich tun. „Wir werden auf dem Rückweg nochmal nachsehen, ob sie auch dem Badeverbot gefolgt sind“, erklärt Mitarbeiter Kersting. Sein Kollege Schnaut ergänzt: „Auch eingetauchte Füße akezptieren wir nicht – daraus wird schnell ein Bein und mehr!“ Also ist jeglicher Kontakt mit dem kühlenden Nass verboten. Ein junger Mann beeindruckt der ausgesprochene Hinweis nicht. Wenn das Ordnungsamt weg sei, würde er sowieso wieder ins Wasser gehen, meint er. Falls er beim Kontrollgang auf frischer Tat ertappt wird, werden Personalien aufgenommen und der Vorgang wird dem Innendienst gemeldet. Dieser kann dann ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängen.
Bei renitenten Bürgern dürfen die Mitarbeiter auch einen Platzverweis aussprechen. Richtig schlimme Verstöße gebe es aber eigentlich nur in Verbindung mit Alkohol, berichten die Mitarbeiter. Dann alarmieren sie bei Bedarf die Polizei.