Reimer Schubert und Marianne Becker Sie schlichten, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt

Büttgen. · Reimer Schubert und Marianne Becker werden immer dann gerufen, wenn es Streit unter Nachbarn gibt.

 Reimer Schubert und Marianne Becker sind Schiedspersonen für den Bezirk Kaarst II. Dieser umfasst Vorst, Büttgen, Holzbüttgen und Driesch.

Reimer Schubert und Marianne Becker sind Schiedspersonen für den Bezirk Kaarst II. Dieser umfasst Vorst, Büttgen, Holzbüttgen und Driesch.

Foto: Stephan Seeger

Es ist der klassische Fall von Nachbarschaftsstreit: Wenn ein Baum über den Zaun des Nachbarn wächst, gibt es Zoff. Doch bevor der Streit vor Gericht landet, werden Schiedspersonen eingeschaltet. Reimer Schubert (80) ist die Schiedsperson für den Bezirk Kaarst II (Büttgen, Holzbüttgen, Vorst, Driesch), seine Stellvertreterin ist Marianne Becker.

Rund 8000 Schiedspersonen sorgen in zwölf der 16 deutschen Bundesländer dafür, dass die Gerichte entlastet werden. Gewählt werden sie vom Stadtrat. „Schiedsleute sollen nach Möglichkeit einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien herbeiführen“, beschreibt Schubert die Aufgaben. „Hauptsächlich geht es um Probleme des Überwuchses, Grenzen und Gartenzäune“, sagt der 80-Jährige weiter: „Aber auch Beleidigungen kommen schon einmal vor“, so Schubert. Im Jahr 2017 mussten Schubert und Becker rund 30 Fälle klären – in den meisten einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.

Doch was braucht eine Schiedsperson? Grundvoraussetzung ist absolute Neutralität. „Ich habe auch schon einmal einen Fall abgegeben, weil ich die eine Person kannte“, sagt Schubert. Nach einer „Grundausbildung“ bietet der Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) drei Fortbildungen an, um die Rechtskenntnisse der Schiedspersonen zu vertiefen. Außerdem müssen Schiedspersonen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein. Schubert ist mit seinen 80 Jahren eine Ausnahme.

Vieles könnte man schon klären, wenn man miteinander redet

„Bei uns melden sich Leute, die irgendwelche Probleme mit Nachbarn haben. Die meisten sind nicht gerade kommunikationsfreudig ihrem Nachbarn gegenüber. Viele Sachen könnte man eigentlich so klären, wenn man miteinander redet“, sagt Schubert. Doch diese richten sich dann lieber an Schiedsleute. Die Kontrahenten dürfen zu den Gesprächen ihre Rechtsanwälte mitbringen, die allerdings nicht eingreifen dürfen. „Konflikte sind für manche Leute sexy. Die wollen dann keine Lösung“, sagt Becker, die selbst schon solche Fälle erlebt hat. Oft sind es ältere Menschen, die Schubert und Becker einschalten. Allerdings müssen die Verfahrensgegner 50 Euro zahlen, damit die Schiedsperson überhaupt erst aktiv werden darf. „Das ist aber immer noch viel günstiger als eine richtige Rechtsberatung“, sagt Becker. Eins bedauert sie an ihrem Ehrenamt: Wenn ein Fall doch vor Gericht landet, erhält sie keine Nachricht, wie er ausgegangen ist. „Das finde ich immer ein bisschen schade“, sagt Becker.

(seeg)
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