Cousin erschlagen: Zehnjährige Haftstrafe für 28-Jährigen

Die beiden Cousins wuchsen wie Brüder auf und wohnten „Garten an Garten“. Vor acht Monaten dann erschlug der eine den anderen. Warum? Auch der Prozess liefert nur Vermutungen, keine Antworten.

Cousin erschlagen: Zehnjährige Haftstrafe für 28-Jährigen
Foto: dpa

Kaarst/Düsseldorf (dpa) - Für die Tötung eines 35-Jährigen an einer Landstraße bei Düsseldorf ist dessen Cousin wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 28-Jährige habe seinen Verwandten nachweislich am Tatabend Mitte Dezember getroffen und ihn mit einem unbekannten Gegenstand erschlagen, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Düsseldorfer Landgericht. Die Beweislage sei eindeutig. Das späte Geständnis des Angeklagten wirke sich strafmildernd aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert.

Der 28-jährige ehemalige Aushilfssportlehrer hatte während des Prozesses beharrlich geschwiegen. Erst am Tag der Urteilsverkündung ergriff er das Wort. Er bereue die Tat zutiefst und erwarte von seinem Onkel und seiner Tante - den Eltern des Opfers - keine Vergebung. Zu seinem Motiv schwieg er.

Die Tatwaffe wurde zwar nicht gefunden, doch die Indizien sprachen laut Staatsanwalt gegen den Angeklagten: Kriminaltechniker hatten Blutspuren des Opfers im Auto des 28-Jährigen sichergestellt. Zudem schlugen bei einer Hausdurchsuchung Leichenspürhunde an der Waschmaschine des Mannes an.

„Was das Motiv angeht, so ist vieles denkbar“, sagte der Richter und nannte als möglichen Beweggrund „Unregelmäßigkeiten im Studium“ des Angeklagten. Wie während des Prozesses herausgekommen war, hatte der 28-jährige Aushilfssportlehrer Leistungsnachweise gefälscht. Auf seinem Computer waren zudem Nacktfotos von Schülerinnen gefunden worden. „Möglicherweise hatte sein Cousin davon erfahren.“

Im Prozess hatten die Eltern mehrfach an den Verdächtigen appelliert, sein Schweigen zu brechen. Der Vater hatte ausgesagt, dass der 28-Jährige und sein Sohn (35) als Cousins eher wie Brüder aufgewachsen seien, „Garten an Garten“.

Zum Prozessende appellierte der Richter an den Angeklagten, seinen Verwandten bald mitzuteilen, warum er so gehandelt habe. Die Fragen seien für die Verwandten zu quälend. Der Vater des 35-Jährigen hatte noch am Tat der Urteilsverkündung dazwischengerufen: „Tante und Onkel? Die hat er nicht mehr.“

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