Corona in Kaarst Sitzungen der Kaarster Politik werden ausgesetzt

Kaarst. · Die Stadt hat wegen des Coronavirus mehrere Entscheidungen getroffen.

Die Stadt Kaarst hat „harte, aber zwingende“ Maßnahmen getroffen, wie Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus erklärt. Eine Übersicht.

Rathaus

Das Rathaus wird ab dem 17. März bis zum 19. April geschlossen. In dringenden Fällen kann unter Tel. 02131/9870 oder per E-Mail unter [email protected] ein Terminwunsch hinterlegt werden. Die Fachbereiche werden nach Dringlichkeit Termine vergeben. Telefonische Anmeldung von montags bis donnerstags, 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr.

Politik

Alle Sitzungen der politischen Gremien werden bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt. Die Sprechstunden der Bürgermeister fallen ebenfalls aus.

Schulen

Alle Schulen sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird nur für Kinder von Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen gewährleistet. Infos zur dieser Regelung gibt es auf www.kaarst.de. Auch alle anderen Bildungsangebote pausieren.

Kitas/Kindertagespflege

Ebenfalls bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind bis zum 19. April
untersagt.

Freizeit/Sport

Alle Bars, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe werden bis zum 19. April geschlossen. Für Restaurants, Gaststätten und Hotels werden strenge Auflagen erlassen.

Einkaufsmöglichkeiten

Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet. Zutrittsbeschränkungen wird es nur für die Einrichtungshäuser geben. Die Rathaus-Arkaden bleiben geöffnet.

Altenheime und
Pflegeeinrichtungen

Die Einrichtungen setzen die Besuchsverbote und Einschränkungen selbstständig durch. Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und pro Tag mit Schutzmaßnahmen erlaubt.

Beerdigungen

Die Friedhofskapellen werden ab dem 19. März bis einschließlich 19. April geschlossen. Bestattungen können durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt maximal zehn Teilnehmer. Bei der Abschiednahme sollte darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand (mindestens zwei Meter) eingehalten wird.

Hochzeiten

Die bereits terminierten Trauungen finden statt. Allerdings wird die Hochzeitsgesellschaft auf zehn Personen beschränkt.

(NGZ)
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