Wenn der Notfall teuer wird

Wie und ob Einsätze mit den Kassen abgerechnet werden, hängt von der Stadt ab.

Rhein-Kreis Neuss. Wer im Rhein-Kreis Neuss den Rettungsdienst ruft, hat meist nur eines im Sinn: schnelle Hilfe. Nicht vor Augen haben die meisten die Kosten, die ihnen durch den Einsatz entstehen können. Grundlage ist hier das Sozialgesetzbuch.

Demnach sind Krankenkassen in NRW nur dann dazu verpflichtet, Fahrtkosten bei Noteinsätzen zu übernehmen, wenn der Patient tatsächlich ins Krankenhaus gebracht wird. Für Patienten, die zu Hause behandelt werden, kann das teuer werden. Gebühren von bis zu 160 Euro können anfallen. Im Rhein-Kreis Neuss wird dieses Problem unterschiedlich gehandhabt.

„Fehlfahrten sind bei uns einkalkuliert, da rechnen wir nichts ab“, sagt Hans-Joachim Klein, Leiter des Amtes für Sicherheit und Ordnung beim Rhein-Kreis Neuss. Er ist zuständig für Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Grevenbroich.

Wenn der Patient im Glauben anriefe, er müsse dringend notärztlich behandelt werden, könne man ihm das nicht finanziell zur Last legen. „Besser wir fahren einmal umsonst, als einmal zu wenig“, macht Klein deutlich.

Oft sei es für Betroffene schwer einzuschätzen, ob eine Erkrankung den Einsatz eines Rettungswagens erfordere. Nur wenn ein Bürger aus Jux oder Böswilligkeit den Notruf wähle, müsse er dafür auch zahlen.

In Dormagen sieht man die Sache etwas anders. „In der Regel bekommen die Kassen von uns eine Rechnung — egal, ob ein Transport ins Krankenhaus erfolgt oder nicht“, erklärt Bernd Eckhardt, Produktverantwortlicher im Rettungsdienst Dormagen.

In speziellen Einzelfällen, zum Beispiel bei kompletten Fehleinsätzen ohne jegliche Behandlung, habe man jedoch „einen gewissen Ermessensspielraum“.

Auch in Neuss rechnet man in aller Regel mit den Kassen ab. „90 Prozent der Einsätze stellen wir in Rechnung. Da kann es schon mal passieren, dass die Kasse nicht zahlt“, erklärt Lorenz Winkler, Sachgebietsleiter im Bereich Rettungswesen der Stadt Neuss.

Bei der für den Kreis zuständigen AOK Rheinland/Hamburg zeige man sich in begründeten Fällen jedoch kulant und zahle den Einsatz. „Wenn sich herausstellt, dass der Anlass, den Wagen zu rufen, gerechtfertigt war und sich die Situation des Patienten vor Ort so gebessert hat, dass kein Transport notwendig ist, übernehmen wir die Kosten“, sagt Pressesprecher André Maßmann.

Er ist der Meinung, dass mögliche Kosten nicht dazu führen dürfen, dass sich Patienten im Ernstfall scheuen, den Notruf zu wählen.

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