„Gefahrenabwehr“ in Grevenbroich Hunde dürfen nur mit Leine baden

Grevenbroich. · Im Stadtpark müssen Hunde an die Leine. Das gilt auch, wenn sie in der Furt ein Bad nehmen.

 Hundedame „Sally“ verstößt gerade gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Der Terrier badet – und das auch noch ohne Leine.

Hundedame „Sally“ verstößt gerade gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Der Terrier badet – und das auch noch ohne Leine.

Foto: Dieter Staniek

Wenn die Temperaturen über die 30-Grad-Marke steigen, ist die Furt am Ettl-Rad nahe der Apfelwiese eine willkommene Erfrischung. Dort stürzt sich „Sally“ gerne mal in die Fluten, schwimmt vom einen zum anderen Ufer, um sich abzukühlen. „Die freut sich dann wie Bolle“, schildert Frauchen Irmgard Schäfer.

Das Wasser ist nicht tief, Strömung kaum vorhanden, also beste Voraussetzungen für einen ungetrübten Badespaß. So wie es die sechs Jahre alte Westhighland-Terrier-Hündin macht, machen es viele ihrer Artgenossen im Hans-Gottfried-Bernrath-Park – nicht ahnend, dass sie gerade so etwas wie Gesetzesbrecher sind. Nicht, weil sie sich im Altarm der Erft erfrischen, sondern weil sie das ohne Leine tun.

Darauf wurde Irmgard Schäfer jetzt von Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hingewiesen, die regelmäßig in Grevenbroichs grüner Lunge patrouillieren. Dabei haben die städtischen Bediensteten nicht nur Drogen-Konsumenten oder Wild-Griller im Auge, sondern auch Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, obwohl es eine Leinenpflicht im Park gibt.

Dass die aber auch fürs Hunde-Bad in der Furt gilt, hielt Irmgard Schäfer zunächst für einen Witz. „Ich soll also meinen Westie mit einem Kampfgewicht von acht Kilo an die Leine nehmen, wenn er mal kurz schwimmen will?“, fragt die Noithausenerin ungläubig. Tatsächlich sei das so, hätten ihr die OSD-Mitarbeiter deutlich gemacht – freundlich, aber bestimmt. Wenn schon Schwimmen, dann nur mit der Leine am Halsband.

Wer mit einem Hund innerhalb von Ortschaften, auf Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Grünanlagen unterwegs ist, muss das Tier angeleint halten. Das schreibt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt vor. „Darunter fallen selbstverständlich auch die innerstädtischen Parks“, sagt Rathaus-Sprecher Stephan Renner. Dort passt der Ordnungs- und Servicedienst bei seinen regelmäßigen Streifen darauf auf, dass Spaziergänger nicht von frei laufenden Hunden belästigt oder gar bedroht werden. „Unsere Parks dienen der stillen Erholung“, betont Renner. „Darauf wird geachtet und hingewiesen.“ Uneinsichtige Hundebesitzer müssten im Zweifelsfall damit rechnen, eine Geldbuße aufgebrummt zu bekommen. „Die meisten Tierliebhaber sind aber einsichtig“, zitiert der Stadtsprecher die Erfahrungen des OSD.

Dass Hunde wie „Sally“ überhaupt ins Wasser dürfen, führt Stephan Renner auf die Kulanz des Ordnungs- und Servicedienstes zurück. Das sei nicht die Regel. Vermutlich sei eine Ausnahme gemacht worden, weil gerade keine Wasservögel in der Nähe gewesen, sonst hätte der Westhighland-Terrier überhaupt nicht in die Furt steigen dürfen. Denn: In öffentlichen Anlagen müssen Hundebesitzer ebenfalls darauf achten, dass sie ihre Tiere von Gewässern fernhalten. Damit Schwäne, Enten und anderes Wassergeflügel nicht gestört wird.

Das gilt insbesondere für den Neurather See, den der Ordnungs- und Servicedienst gerade in den Sommermonaten gut im Auge behält. Nicht nur, weil dort illegal geschwommen, gegrillt oder geangelt wird. „Es wird auch darauf geachtet, dass Hunde nicht ins Wasser laufen“, sagt Stephan Renner. Gerade in dem Naherholungsgebiet hätten sich viele – auch seltene – Wasservögel angesiedelt, die nicht gestört werden dürfen. Auch dort müssten uneinsichtige Hundebesitzer mit Verwarngeldern
rechnen.

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