Straßenbau in Grevenbroich : Anliegerbeiträge: Noch alles unklar
Grevenbroich. Grevenbroich muss Gebührensatzung ändern. Aber es fehlt eine gerichtsfeste Vorlage.
Den Glauben an ein Happy End hat Anton Meuter aus Gindorf längst verloren. „Was da im Düsseldorfer Landtag entschieden worden ist, benachteiligt alle Haus- und Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen“, klagt er. Denn während in anderen Bundesländern die Anliegerbeiträge zu Straßenbaumaßnahmen längst abgeschafft wurden, „geht NRW einen Sonderweg“. Das empfindet der Gindorfer als zutiefst ungerecht. Und aus Nachbarstädten hat Meuter obendrein gehört, dass dort munter Gebührenbescheide an Anlieger nach altem Recht verschickt werden – weil die Kommune die Gebührensatzung für Anliegerbeiträge noch nicht angepasst hat. „Das wird in Grevenbroich nicht passieren“, verspricht Stadtsprecher Stephan Renner. Es werde niemand einen Nachteil dadurch erleiden, dass die Stadt derzeit auf Vorlagen und Vorgaben aus Düsseldorf wartet, um die hiesige Gebührensatzung anpassen zu können. „Wenn wir jetzt vorpreschen würden, müssten wir die Satzung unter Umständen zwei Mal anpassen. Das wollen die Experten der Kämmerei
vermeiden.“
Die schlechte Nachricht für Grevenbroichs Kämmerin Monika Stirken-Hohmann: Vom Heimatministerium wird es einstweilen keine Ausführungsbestimmungen geben. Die Rechtsgrundlage sei sehr verständlich, sagt der Ministeriumssprecher. Ähnlich sieht es der Städte- und Gemeindebund NRW, der allerdings in Einzelpunkten sehr wohl an Vorlagen arbeitet. Das zusammen mit dem Gesetz verabschiedete Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro pro Jahr wird über die NRW Bank gesteuert. Auch dort ist man derzeit noch nicht auszahlungsfähig, sondern will es im Lauf der nächsten Wochen erst werden. Am Ende wird der Stadt auf Antrag die Hälfte der Anliegerbeiträge erstattet.
Mit einer einfachen Anpassung der Umlagen für Anlieger wird es ohnehin nicht getan sein. Bislang mussten Anlieger in Grevenbroich 80 Prozent der Kosten für Gehwege, Parkstreifen, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung berappen. Bei den Fahrbahnen und Radwegen gab es eine Staffel, die bei 80 Prozent der Baukosten für Anliegerstraßen begann und bei 40 Prozent für Hauptverkehrsstraßen endete. Bei Letzteren sind die Anteile geringer, weil eben nicht bloß Anlieger die schöne neue Asphaltdecke nutzen.