Grevenbroicher vor Gericht Gericht verhandelt Misshandlung

Mönchengladbach. · Ein 47-jähriger Grevenbroicher soll seinem dreijährigen Sohn lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben.

 Der Grevenbroicher muss sich vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. 

Der Grevenbroicher muss sich vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. 

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Der Angeklagte atmet schwer, als Oberstaatsanwältin Carola Guddat die Klageschrift vorliest, bittet um ein Glas Wasser. Seine eigene Stellungnahme muss er unterbrechen, wischt sich immer wieder Tränen aus dem Gesicht. Dem 47-jährigen Grevenbroicher wird vorgeworfen, seinen dreijährigen Sohn so schwer misshandelt zu haben, dass der Junge mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen ins Krankenhaus musste. Ob und warum er dies getan hat, damit beschäftigt sich seit Dienstag die zweite große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach.

Oberstaatsanwältin Guddat wirft dem Angeklagten vor, seinen Sohn in den Tagen vor dem 11. Mai über den in der Ein-Zimmer-Wohnung verlegten Teppichboden geschleift zu haben, sodass der Junge Hautabschürfungen an Armen und Brustwarzen erlitt. Des weiteren soll er seinen Sohn in den Oberarm gebissen haben, sodass dieser entsprechende Blutergüsse ­erlitt.

Am Morgen des 11. Mai soll er dann seinen Sohn, weil dieser sein Essen erbrochen habe, aus dem Kinderstuhl gehoben, mehrmals stark geschüttelt und wieder in den Sitz fallen lassen haben. Danach habe der Angeklagte begonnen, die Wohnung zu saugen. Weil sein Sohn laut weinte, soll er ihm mit dem Metallrohr des Staubsaugers so schwer auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser ein lebensgefährliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Während der Angeklagte weiter gesaugt habe, sei der Sohn mit dem Hochstuhl umgefallen und bewusstlos liegen geblieben. Erst dann habe der Angeklagte den Notarzt verständigt.

Rechtsanwalt Gregor Quodbach erklärte, sein Mandant sei in den Wochen vor der Tat großem Stress ausgesetzt gewesen, sei zunehmend überfordert gewesen. Der Aufenthaltstitel des gebürtigen Türken drohte abzulaufen, der Termin dafür war der 14. Mai. Bedingungen für die Verlängerung seien gewesen, dass der Angeklagte einen Kita-Platz für seinen Sohn, eine Arbeitsstelle und eine neue, größere Wohnung finde. Alle drei Kriterien habe sein Mandant nicht erfüllen können.

Vier verschiedene Medikamente habe der Vater eingenommen

 Der Angeklagte soll sein Kind misshandelt haben.

Der Angeklagte soll sein Kind misshandelt haben.

Foto: Christian Albustin

Der drohende Verlust des Sorgerechts und des Aufenthaltstitels hätten ihn dazu bewogen, sich mit Psychopharmaka und durch den Konsum von Cannabis selbst zu medikamentieren. Bis zu vier verschiedene Medikamente habe er, so sagte der Angeklagte im Anschluss selbst, völlig unregelmäßig eingenommen. Das Ergebnis seien starke Stimmungsschwankungen gewesen. „Dann habe ich meinen Sohn nicht aufs Sofa gelegt, ich habe ihn geschmissen“, erzählte der Angeklagte.

Licht ins Dunkel brachten seine frühere Lebensgefährtin, seine Schwester und seine Psychotherapeutin, die der Angeklagte von ihrer Schweigepflicht entbunden hatte.

Die frühere Lebensgefährtin war es, die am 11. Mai als Erste in der Wohnung war. Der Angeklagte hatte an dem Morgen mehrfach versucht, sie telefonisch auf der Arbeit zu erreichen. In Kurznachrichten, die das Gericht vorlas, schrieb er: „Ich flippe komplett aus“, „Ich kann nicht mehr“ und „Komm schnell, komm schnell“.

Der Mann befand sich in therapeutischer Behandlung

Auf der Fahrt zum Angeklagten habe sie ihn angerufen und aufgefordert, einen Krankenwagen zu rufen. Passiert sei das aber erst, als sie dort eintraf. „Als ich dort ankam, lag der Junge auf der Couch, sein ganzes Gesicht war blau“, erzählte sie unter Tränen. Der Angeklagte habe ihr erzählt, dass er seinen Sohn im Bad habe fallen lassen. „Aber so sah das nicht aus“, berichtete sie dem Gericht.

Seine Psychotherapeutin und seine frühere Lebensgefährtin bestätigten, dass sich der Grevenbroicher schon seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung befand, auch einen Suizidversuch hinter sich hatte. Sein Sohn, den er erst etwa eineinhalb Jahre zuvor, im Dezember 2017, zu sich nahm, hätte dem Angeklagten aber zunächst Stabilität und eine Aufgabe gegeben. Erst ab März dieses Jahres sei es ihm wieder schlechter gegangen. Die wöchentlichen Termine bei seiner Psychotherapeutin habe der Angeklagte nur selten abgesagt. Allerdings habe er stets große Scham im Umgang mit seiner Krankheit empfunden, es sei ihm schwer gefallen, sie auch sich selbst gegenüber einzugestehen. Zudem sei der Angeklagte von schweren Albträumen geplagt worden. Seine Schwester und die frühere Lebensgefährtin berichteten, dass er immer wieder im Schlaf geschrien habe.

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