Vier Wochen Arrest für Rollerfahrer

Der 18-Jährige steuerte direkt auf einen Polizisten zu und filmte seine Fahrt.

Vier Wochen Arrest für Rollerfahrer
Foto: dpa

Dormagen. Das Neusser Amtsgericht hat gestern einen „Roller-Rowdy“ aus Dormagen für vier Wochen aus dem Verkehr gezogen. Jugendrichter Heiner Cöllen verwarnte den 18 Jahre alten Auszubildenden eines Autohauses und ordnete gleichzeitig vier Wochen Dauerarrest an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Jugendliche wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte.

Die Tat hatte sich bereits im September 2013 ereignet. Damals war ein zunächst unbekannter Täter mit einem offenbar „frisierten“ Motorroller ohne Kennzeichen mit Tempo 70 auf einen Polizisten zugerast, der gerade eine Verkehrskontrolle durchführen wollte. In letzter Sekunde konnte der Beamte noch zur Seite springen.

Unter dem Pseudonym „Dario Whitezilla“ brüstete sich der Jugendliche anschließend bei „Facebook“ mit seiner Wahnsinnstat — die Fahrt mit dem Roller hatte er nämlich mit einer Helmkamera gefilmt. „Hier gab es dann Kommentare wie ,Tritt ihm in die Fresse’ oder ,dummer Bulle’“, so Richter Heiner Cöllen.

In der gestrigen Sitzung entschuldigte sich der Jugendliche für seine Tat. Er erklärt sein Verhalten damit, dass er unmittelbar vor der Fahrt „Stress zuhause“ gehabt habe und dort kurz vor dem Rauswurf gestanden habe. Bei seinen Freunden aus der Roller-Tuning-Szene habe sich der 18-Jährige durch derartige Aktionen Anerkennung verschafft. Im Prozess nutzte er die Gelegenheit, sich bei dem Polizeibeamten, der auch im Sitzungssaal saß, zu entschuldigen.

Richter Heiner Cöllen ordnete daraufhin vier Wochen Dauerarrest an. Außerdem darf der Jugendlich erst in anderthalb Jahren einen Führerschein beantragen. „Hier hat eine konkrete Gefährdung für den Beamten bestanden“, so der Neusser Richter. „Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist.“ Gegen das Urteil kann der junge Mann aus Dormagen noch Berufung einlegen.

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