Kriminalität in Dormagen Kriminelles Duo erwischt

Dormagen · Der Diebstahl eines Elektrorollers aus einem Geschäft im Dormagener Gewerbegebiet Top West hat einige Ermittlungserfolge der Polizei ausgelöst.

(Red) Eine Menge Ärger hat sich und einer Bekannten ein 46-jähriger Dormagener eingehandelt. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hatte der Mann am vergangenen Freitag in einem Elektrofachmarkt an der Lübecker Straße einen E-Scooter gestohlen und war zunächst entkommen. Zu seinem Pech jedoch erkannte der Ladendetektiv ihn am Dienstag bei einem erneuten Besuch wieder und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Beamten nahmen den Mann mit zur Wache und erwirkten einen Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten des 46-Jährigen, der zurzeit bei einer 38-jährigen Frau wohnt. Bei ihm fanden die Beamten ein Schlüsselbund mit einem kleinen Behältnis, das Spuren von Amphetaminen enthielt. Bei der Wohnungsdurchsuchung stellten die Polizisten auch den entwendeten E-Scooter sicher. Zudem fanden sie einen Karton mit Utensilien zum Gebrauch von Betäubungsmitteln, der der 38-Jährigen gehörte. Auch hier ließen sich Spuren von Amphetaminen nachweisen. Der Schlüsselbund stellte sich ebenfalls als ihr Eigentum heraus. Einer der Schlüssel, die der 46-Jährige dabei hatte, gehörte zum Auto der 38-Jährigen. Es war auf dem Parkplatz des Elektrofachmarktes abgestellt. Im Inneren fanden die Ermittler fünf Basketballkappen, teils mit Etikett, sowie mehrere Starter-Sim-Karten eines Discounters. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Zudem zeigte sich, dass der 46-Jährige mit dem Wagen zum Parkplatz gefahren war – obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nun erwartet ihn nun nicht nur ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, sondern auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die 38-Jährige wird sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen – und gegebenenfalls steht auch ein Verfahren wegen des Halterverstoßes „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ im Raum. Die im Wagen sichergestellten Gegenstände weisen zudem auf einen  möglichen weiteren Ladendiebstahl hin.

(NGZ)
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