Unterrichtsausfall Coronavirus: Grundschule und erneut Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst betroffen

In Kaarst sind an zwei Schulen wegen des Coronavirus am Dienstag Schüler und Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen worden. Betroffen ist die Grundschule Stakerseite und erneut das Albert-Einstein-Gymnasium.

 In Kaarst fällt an zwei Schulen wegen des Coronavirus der Unterricht aus.

In Kaarst fällt an zwei Schulen wegen des Coronavirus der Unterricht aus.

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Eigentlich hättten am Dienstag (2. März) die 20 vom Unterricht ausgeschlossenen Schüler und Schülerinnen des Kaarster Albert-Einstein-Gymnasium den Unterricht wieder besuchen dürfen, doch ein weiterer Coronavirus-Verdachtsfall wurde bekannt. Die Schule bleibt deswegen vom 3. März bis 5. März als Vorsichtsmaßnahme geschlossen. Das hat die Schulleitung in Absprache mit der Bezirksregierung beschlossen, teilte das Gymnasium am Dienstagmorgen mit. Schüler, die am Morgen zur Schule gekommen seien, wurden kurzfristig betreut und wieder nach Hause geschickt.

Bei dem Verdachtsfall handelt es sich um einen Lehrer, der vor dem Karnevalswochenende zu einer infizierten Person Kontakt hatte. Der Lehrer weist zudem Krankheitssymptome auf. Ein positiver Test läge bislang nicht vor. Zuletzt war der Lehrer am 20. Februar in der Schule.

Die Schule geht davon aus, dass der Unterricht am Freitag (5. März) wieder stattfinden kann. Ausgefallenen Klassenarbeiten und Klausuren werden nachgeholt. Ein neuer Termin werde zeitnah angekündigt, heißt es seitens der Schulleitung.

Unterricht für fast alle Klasse fällt an Grundschule aus

An der Grundschule an der Stakerstraße habe eine Schülerin der ersten Klasse Krankeitssymptome gezeigt. Das Mädchen habe Kontakt zu einer infizierten Person gehabt. Aus diesem Grund werde die Klasse der betroffenen Schülerin, sowie die erste, dritte und vierte Grundschulklasse bis zum 7. März vom Unterricht ausgeschlossen.

Schülerinnen und Schüler der zweiten Klasse sind in einem anderen Gebäude untergebracht und können weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern bleibt es jedoch freigestellt, ob sie ihr Kind am 3. März zur Schule schicken, teite die Schulleitung mit.

(dw)
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