Corona im Rhein-Kreis Kreis verschärft Maskenpflicht

Rhein-Kreis. · Bei Inzidenzwert ab 35 werden Veranstaltungen über 1000 Personen verboten.

 Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis auf über 35, wird die Maskenpflicht verschärft.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis auf über 35, wird die Maskenpflicht verschärft.

Foto: dpa/Friso Gentsch

(goe) Mit einer Allgemeinverfügung wird der Rhein-Kreis auf die weiter zunehmende Ausbreitung des Coronavirus reagieren, für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreiten wird. Die Allgemeinverfügung, teilte der Kreis mit, wird voraussichtlich am Freitag in Kraft treten. Dann wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist, zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Das gilt in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist – und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird, mit wenigen Ausnahmen, ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen ausgesprochen.

Ein großes Problem, weil sehr zeitintensiv, ist die Nachverfolgung der Kontakte der positiv getesteten Personen. Damit das nun schneller geht, setzt der Rhein-Kreis auf eine neue Software bei der Bekämpfung der Pandemie. „Anfangs haben wir hier mit Excel-Tabellen gearbeitet. Das war aber nicht mehr tragbar“, sagt Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Die Stabsstelle Digitalisierung habe dann ein eigenes Programm kreiert. „Das stieß aber mit 20 000 Datensätzen an seine Grenze“, erläutert Dörr, weshalb der Rhein-Kreis nun die Online-Anwendung SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“) nutzt, die mittlerweile, so Dörr, 100 von 380 Gesundheitsämtern in Deutschland verwenden.

„Bei uns ist die Nachverfolgung von Kontakten und das Durchbrechen von Infektionsketten eine zentrale Aufgabe, und mit Hilfe der Anwendung können wir Kontaktpersonen schnellstmöglich in Quarantäne schicken“, erklärt der Amtsarzt weiter.

Und da viele Gesundheitsämter anderer Kreise und Städte sowie die Ordnungsämter im Rhein-Kreis die Software ebenfalls nutzen, funktioniert der Datenaustausch unkompliziert. „Wir erhalten zum Beispiel einen noch besseren Überblick über Infektionsketten oder lokale Häufungen von Infektionen – das hilft allen Beteiligten bei der stetigen Risikobewertung“, betont Dörr.

Die Anwendung wird vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) zur Verfügung gestellt. „Was auch wichtig ist“, sagt Dörr, „Verbesserungsvorschläge, die wir machen, werden vom Anbieter schnell umgesetzt.“

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