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Razzia in NRW und Co. gegen Rechtsextremisten - "Artgemeinschaft" verboten​

„Sektenartige, zutiefst rassistische Vereinigung“ : Razzia in NRW und Co. gegen Rechtsextremisten – Faeser verbietet „Artgemeinschaft“

Im Kampf gegen den Rechtsextremismus ist eine weitere Gruppierung verboten worden. Sie soll vor allem Kinder und Jugendliche im Visier gehabt haben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die sich „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ nennt. Wie das Ministerium mitteilte, durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei am Mittwochmorgen 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räume des Vereins in zwölf Bundesländern – unter anderem in NRW.

Gebäude in Essen, Oberhausen und Porta Westfalica sind durchsucht worden. „Rassismus und Antisemitismus sind die Glaubensinhalte dieses Vereins“, sagte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. „Die Artgemeinschaft verbreitet unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein Menschenbild, das gegen die Menschenwürde verstößt.“ Es waren 80 Beamte im Einsatz.

Die „Neonazi-Vereinigung“ habe versucht, mit ihrer Ideologie auch Kinder zu erreichen. „Der Staat wehrt sich, wir lassen so etwas nicht zu.“ Der Verein wurde verboten. Am Mittwochmorgen hatten die Ermittler von Bund und Ländern losgeschlagen und nach Angaben des Bundesinnenministeriums 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern sowie Räume des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ in 12 Bundesländern durchsucht.

"Mit der 'Artgemeinschaft' verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung. Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen“, wurde Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Mitteilung zitiert. Die Gruppe umfasse rund 150 Mitglieder.

Die "Artgemeinschaft" habe „unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild“ verbreitet. Die Ideologie sei teilweise mittels NS-Literatur an Kinder und Jugendliche weitergegeben worden.

In der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten. Vor allem durch die „manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder“ und den Vertrieb entsprechender Schriften sei die „Artgemeinschaft“ nicht weniger gefährlich als die „Hammerskins“, sagte die Ministerin.

Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sein.

Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der „Erhalt der Deutschen“. „Deutschsein“ werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen „Blut-und-Boden“-Ideologie definiert.

(dpa/wz)