Neue Regeln Quarantäne nach Kontakt mit Omikron-Patient auch für Geimpfte

Düsseldorf · Wer mit einem nachweislich mit der Omikron-Variante des Coronavirus Infizierten Kontakt hatte, muss trotz eigener Immunisierung mit zweiwöchiger Quarantänepflicht rechnen.

 Wer mit einem Omikron-Infizierten Kontakt hatte, soll in Quarantäne.

Wer mit einem Omikron-Infizierten Kontakt hatte, soll in Quarantäne.

Foto: dpa/Michael Buholzer

Wer mit einem nachweislich mit der Omikron-Variante des Coronavirus Infizierten Kontakt hatte, muss trotz eigener Immunisierung mit zweiwöchiger Quarantänepflicht rechnen. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium hat die Verordnung mit den Regeln dazu geändert. Aus der ab Donnerstag gültigen Fassung geht hervor, dass die Gesundheitsämter sowohl für Haushaltsangehörige als auch für andere Kontaktpersonen von Infizierten mit besorgniserregenden Varianten 14 Tage Quarantäne anordnen können.

Nach Ministeriumsangaben betrifft das die Omikron-Variante. Zuletzt waren Geimpfte oder Genesene mit näherem Kontakt zu Corona-Infizierten von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie keine Symptome aufwiesen.

Das Gesundheitsministerium beobachte die Ausbreitung der Variante im Land „sehr aufmerksam“, hatte eine Ministeriumsvertreterin am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages vorgetragen. Mit Stand vom Montag weise das Robert Koch-Institut für NRW 18 bestätigte Fälle mit der neuen Variante des Coronavirus aus. Es gebe allerdings viele ungeklärte Verdachtsfälle, so dass es sich immer nur um eine Momentaufnahme handele. Zudem sei das Wissen zur Gefährlichkeit und zur Wirksamkeit der Impfung weiterhin sehr begrenzt.

(dpa)
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