Vorsorge-Serie Patientenverfügung und Vollmacht: Wer soll für mich entscheiden?

Serie | Düsseldorf · Schon morgen kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auch ein junger Mensch nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten zu regeln. Wie sich vorsorgen lässt.

Wer eine Patientenverfügung unterschreibt, muss möglichst genau beschreiben, für welche Situationen das Dokument gelten soll.

Wer eine Patientenverfügung unterschreibt, muss möglichst genau beschreiben, für welche Situationen das Dokument gelten soll.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Wenn ich einmal alt oder krank bin, dann werden schon mein Ehepartner oder meine Kinder alles für mich regeln. Wer so denkt, irrt. Nicht nur hinsichtlich der Formulierung „alt und krank“. Schon morgen kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auch ein junger Mensch nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten zu regeln. Und auch, dass dann automatisch die Angehörigen in allen Fragen zuständig seien, ist ein Irrglaube.