Unrechtmäßig oder nicht? OVG befasst sich nach Beschwerden mit Ausgangssperren

Münster/Siegen · Das Oberverwaltungsgericht in Münster soll nun eine Entscheidung über nächtliche Ausgangssperren in NRW treffen. Einige Kreise wollen nicht akzeptieren, dass sie unrechtmäßig sein sollen.

 Das OVG in Münster soll nun entscheiden, ob die Ausgangssperren in NRW rechtmäßig sind.

Das OVG in Münster soll nun entscheiden, ob die Ausgangssperren in NRW rechtmäßig sind.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in einzelnen Kreisen beschäftigen nun auch die Richter beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, liegen inzwischen Beschwerden aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie aus dem Märkischen Kreis gegen Beschlüsse in erster Instanz vor, in denen die Regelungen für unrechtmäßig erklärt wurden. In enger Abstimmung mit dem Land haben die Kreise die Streitfrage nun dem OVG vorgelegt.

In mehreren kreisfreien NRW-Städten und Kreisen, darunter die Millionenstadt Köln, haben die Behörden aufgrund anhaltend hoher Neuinfektionszahlen verfügt, dass die Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch mit triftigem Grund unterwegs sein dürfen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Regel zunächst bis zum 24. April befristet. Mit einer seit Montag angepassten Allgemeinverfügung gilt die Beschränkung in der Nacht auch im Märkischen Kreis weiter.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte in der vergangenen Woche in seinen Eil-Beschlüssen zu den südwestfälischen Regelungen bemängelt, dass die Behörden nicht gut genug begründet hätten, warum eine Ausgangsbeschränkung nötig sei, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen.

(dpa)
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