Ausnahmen sind medizinische Gründe Nur noch mit Schnelltest ins Alten- oder Pflegeheim

Düsseldorf · Alten- und Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen dürfen von Donnerstag an in der Regel nur noch mit einem Corona-Schnelltest besucht werden.

 Der Schnelltest ist ab heute Voraussetzung für einen Besuch im Heim.

Der Schnelltest ist ab heute Voraussetzung für einen Besuch im Heim.

Foto: dpa/Marijan Murat

Eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag), die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe würden mit Wirkung vom Donnerstag dahingehend geändert, dass Besuchern, die angebotene Schnelltests (PoC-Test) ablehnten, der Zutritt zu verweigern sei.

Aber: „Dies gilt nicht, wenn medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen, oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist“, so die Sprecherin.

Minister Laumann hatte am Mittwoch in Düsseldorf gesagt, die Landesregierung habe einen entsprechenden Rahmenvertrag mit Hilfsorganisationen wie etwa dem Roten Kreuz geschlossen, die bis in die ersten Januar-Tage hinein Sanitäter für Schnelltests in Altenheimen zur Verfügung stellen. Ob dies in allen 2300 Altenheimen zu gewährleisten sei, könne er allerdings nicht garantieren. Im Großen und Ganzen stehe das Angebot aber.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte am Mittwoch entschieden, dass ein Pflegeheim Besucher zurückweisen darf, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das Gericht gab nach eigenen Angaben einem Eilantrag eines Heims aus Würselen statt. Dieses hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ des NRW-Gesundheitsministeriums gewandt.

Nach Angaben des Gerichts sieht diese Regelung im Gegensatz zu ihrer bis zum 20. Dezember geltenden Fassung vor, dass einem Besucher, der einen Corona-Schnelltest ablehnt, der Besuch deshalb nicht verweigert werden darf. Das Pflegeheim aus Würselen berief sich darauf, dass nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfohlen werde.

(dpa)
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