Entscheidung : NRW zittert: Macht Gericht den Weg für Diesel-Fahrverbote frei?
Die Luft ist schlecht in deutschen Ballungsräumen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Dienstag, ob Diesel-Fahrverbote rechtmäßig wären - konkret geht es um Düsseldorf. Zehn weitere NRW-Städte fürchten jedoch ein Präzedenzurteil.
Leipzig/Düsseldorf. Millionen von Dieselfahrern sollten am Dienstag nach Leipzig schauen. Denn vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ein möglicherweise wegweisendes Urteil fallen. Ebnet das Gericht den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten, damit die Luft sauberer wird? Und wie gehen die großen NRW-Städte wie Düsseldorf und Köln damit um? Fragen und Antworten zur möglichen Entscheidung:
WAS IST DAS PROBLEM?
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide (NOx). Das sind Gase, die in höherer Konzentration giftig sind. Sie können Atemwege und Augen reizen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenprobleme auslösen. In knapp 70 Städten werden die Grenzwerte überschritten - am stärksten in München, Stuttgart und Köln.
In NRW hielten im vergangenen Jahr insgesamt elf Städte den Grenzwert zum Schutz der Gesundheit nicht ein, die Werte lagen über 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Neben dem NRW-Spitzenreiter Köln waren das Düsseldorf, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen.
WORUM GEHT ES BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?
Das Gericht wird entscheiden, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel und in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen sind. Konkret geht es in Leipzig um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die dortigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht selbst wird kein Fahrverbot anordnen.
WAS WÄREN DIE KONSEQUENZEN DES LEIPZIGER URTEILS?
Hält das Gericht die Anordnung von Dieselfahrverboten nach geltendem recht für möglich, müsste die Bezirksregierung auch Dieselfahrverbote prüfen, falls der Grenzwert kurzfristig nicht mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann. Es gebe aber keinen Automatismus, dass damit Dieselfahrverbote auch kommen, sagte die Landesregierung. Die Bezirksregierung müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.