NRW will Rückkehr von Sami A. verhindern
Münster/Berlin (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum wollen verhindern, dass der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird. Die Stadt Bochum habe am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden müsse.
Das teilte das OVG in Münster mit. Vorbereitet wurde die Beschwerde vom NRW-Flüchtlingsministerium. Verfahrensbeteiligter sei aber die Ausländerbehörde, sagte eine OVG-Sprecherin.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprang dem wegen der Abschiebung von Sami A. unter Druck geratenen NRW-Flüchtlingsministerium bei. Das Land habe bei der Abschiebung nach Recht und Gesetz gehandelt, sagte er in Berlin. „Die Entscheidung ist nach unserer Auffassung rechtmäßig.“
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien als „grob rechtswidrig“ bezeichnet. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen. In Bochum hatte Sami A. mit seiner Familie gelebt.