Ungeahnte Bürokratielawine Warum der Schul-Kuchenverkauf bald versteuert werden muss

DÜSSELDORF · Zum ersten Januar 2023 wird ein bürokratisches Monster erschaffen. Obwohl mehr Steuern gezahlt werden sollen, sieht das auch das Finanzministerium in NRW skeptisch.

 Was genau umsatzsteuerpflichtig wird und was nicht, müssen Kommunen schon bald sehr genau prüfen.

Was genau umsatzsteuerpflichtig wird und was nicht, müssen Kommunen schon bald sehr genau prüfen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Angelika Heine

Wenn die Schule zum Schulfest einlädt und die Klasse 6b selbst gebackenen Kuchen zum Verkauf zu je einem Euro anbietet, ist am Ende gemeinhin die Klassenkasse gut gefüllt, alle freuen sich und nutzen die gewonnenen Gelder für eine schöne Fahrt oder eine fröhliche Party zum Schuljahresende. Ab 2023 allerdings greift das Finanzamt in diesem Fall ein. Und fordert den Klassenlehrer auf, die Einnahmen aus dem fröhlichen Kuchenverkauf – bitteschön – jetzt auch nicht gar so fröhlich zu versteuern.