Studenten aus Nicht-EU-Ländern NRW verabschiedet sich von Plänen für Studiengebühren

Exklusiv | Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen wird es keine Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Ländern geben. Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen setzt stattdessen auf Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre.

 An NRW-Universitäten wird es keine Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer geben.

An NRW-Universitäten wird es keine Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer geben.

Foto: dpa/Oliver Berg

In Nordrhein-Westfalen wird es keine Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Ländern geben. Man sei zu dem Schluss gekommen, „dass wir das Problem anders lösen müssen“, sagte NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) im Interview mit dieser Zeitung. „Deswegen werden wir das Thema Studiengebühren nicht weiterverfolgen.“

Im Koalitionsvertrag von 2017 zwischen CDU und FDP hatte es geheißen: „Für eine Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen des Landes sind zusätzliche finanzielle Ressourcen unerlässlich.“ Die Einführung allgemeiner Studiengebühren wurde aber verworfen. Stattdessen kündigten die Regierungsfraktionen „Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten“ an. Maßstab dafür sollte das sogenannte „Baden-Württemberg-Modell“ sein. Bei einer Expertenanhörung im Landtag gab es in der Folge viel Kritik an diesen Plänen.

Laut Pfeiffer-Poensgen hat die Auswertung der Erfahrungen in Baden-Württemberg inzwischen gezeigt, dass zum einen die Zahl der Studenten aus Drittländern nach Einführung der Studiengebühren deutlich zurückging und zum anderen die Hälfte der Bewerber am Ende aufgrund sozialer Befreiungskritieren gar keine Beiträge zahlen mussten. „Das ist völlig in Ordnung, aber es heißt auch, dass es entsprechend weniger Einnahmen gibt.“

Im Wissenschaftsministerium setzt man daher auf eine Alternativlösung. Aus Mitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre (ZSL), der im Sommer zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, sollen jährlich 51 Millionen Euro zur Qualitätsverbesserung der Lehre an den Hochschulen eingesetzt werden. Schon seit 2011 sind für diesen Zweck 249 Millionen Euro festgeschrieben. „Den Hochschulen stehen dafür also künftig jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Pfeiffer-Poensgen. „Damit können sie langfristig planen und zusätzliches Lehrpersonal wie Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter einstellen.“

300 Millionen Euro stehen ab 2021 zur Verfügung

Der ZSL wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert und tritt die Nachfolge des Hochschulpakts an, der Ende 2020 ausläuft. Das neue Förderprogramm für den Hochschulsektor startet entsprechend im Jahr 2021. Ab dann sollen den NRW-Hochschulen auch die kompletten 300 Millionen Euro zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehen.

Der damalige FDP-Landesvorsitzende Christian Lindner hatte im Zuge der Koalitionsverhandlungen davon gesprochen, mittelfristig könnten durch Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr eingenommen werden. Pfeiffer-Poensgen erklärte dazu: „Im Lichte der Erfahrungen aus Baden-Württemberg, dass 50 Prozent der Bewerber aus Drittländern am Ende von den Beiträgen befreit sind, überzeugt mich unsere jetzige Lösung mehr. Sie ist einfacher und unbürokratischer.“ Die Hochschulen hatten kritisiert, die Prüfung der Befreiungsgründe bei Studiengebühren führe zu erheblichem Mehraufwand.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort