Bisher keine Regelung Stillen in der Öffentlichkeit - NRW-Ministerin Paul wirbt für Gesetz

Düsseldorf · Stillen im Café, im Museum oder im Landtag - Wenn eine Mutter ihrem Baby öffentlich die Brust gibt, führt das immer wieder zu Kontroversen. Denn es gibt keine explizite rechtliche Regelung.

Die Debatte um einen gesetzlichen Anspruch auf Stillen in der Öffentlichkeit ist neu entbrannt.

Die Debatte um einen gesetzlichen Anspruch auf Stillen in der Öffentlichkeit ist neu entbrannt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nordrhein-Westfalens Familienministerin Josefine Paul (Grüne) wirbt für einen gesetzlichen Anspruch auf Stillen in der Öffentlichkeit. „Wir werben beim Bund dafür, hier entsprechend tätig zu werden“, sagte Paul der „Rheinischen Post“ (Bezahlinhalt). „In jedem Fall würde eine gesetzliche Klarstellung Müttern den Rücken stärken und deutlich machen, dass das Stillen von Kindern ein Grundrecht und gesellschaftlich erwünscht ist.“

Auch bisher ist Stillen in der Öffentlichkeit nicht verboten, aber es kommt immer wieder zu Kontroversen, etwa wenn es um das Stillen in Gaststätten geht. Ein Gutachten des Bundestags von 2016 kommt zu dem Schluss, dass das Stillen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig ist. Damit sei auch das Stillen in Gaststätten rechtlich zunächst unbedenklich. Es sei allerdings auch das Hausrecht des Gastwirtes zu beachten.

Paul argumentierte, dass es zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft gehöre, „dass es Müttern möglich sein muss, in der Öffentlichkeit ihre Kinder zu stillen.“. Bislang gibt es kein Gesetz, das sich speziell mit dem Stillen von Babys in der Öffentlichkeit befasst.

Zwar kann nach Ansicht es NRW-Familienministeriums jeder nach dem Hausrecht grundsätzlich frei entscheiden, wem er Zutritt zu seinen Räumen gewährt und verwehrt. Das Hausrecht werde aber begrenzt durch das Gleichbehandlungsgesetz. Dieses schütze vor „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Laut dem Gutachten des Bundestags kann ein Gastwirt jedoch ohne Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot relativ frei Gebrauch von seinem Hausrecht machen, wenn es noch nicht zu einem „Bewirtungsvertrag“ mit der stillenden Mutter gekommen sei. Das Gutachten verweist darauf, dass es in anderen Ländern teilweise ausdrückliche Diskriminierungsverbote stillender Mütter gebe.

Bei ihrer Forderung nach einem Still-Gesetz hat Grünen-Ministerin Paul auch die SPD-Opposition im NRW-Landtag an ihrer Seite. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Lisa-Kristin Kapteinat sagte der „Rheinischen Post“, es sei „in hohem Maße diskriminierend“, das Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit zu verweigern. „Um das auch gesetzlich klarzustellen, sollte Stillen als Rechtsanspruch auch in das Antidiskriminierungsgesetz einbezogen werden.“

Im NRW-Landtag ist öffentliches Stillen etwa in Ausschusssitzungen längst Normalität. So legte die SPD-Abgeordnete Dilek Engin am Mittwoch ihr Baby im Schulausschuss an. Zuvor hatte das Baby leise gequäkt. Der FDP-Abgeordnete und frühere Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart kommentierte das mit den Worten: „Das sind die schönsten Zwischenrufe.“

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Beim Arztbesuch wird FFP2 Pflicht
Neue Corona-Bestimmungen ab Herbst sehen nur wenige Verschärfungen vor – Länder entscheiden Beim Arztbesuch wird FFP2 Pflicht
Aus dem Ressort