Kritik an Landesmitteln Städte erhalten nur ein Drittel der Flüchtlingskosten zurück

Düsseldorf · Sozialdezernenten fordern vom Land eine Aufstockung der Pauschale und die Einbeziehung von Migranten mit Duldung.

  Eine Pflanze steht auf einem Fensterbrett in der Flüchtlingsunterkunft Zechenring in Herne. Geduldete Asylsuchende spielen in den Berechnungen der NRW-Regierung kurz nach deren Ablehnung keine Rolle mehr.

Eine Pflanze steht auf einem Fensterbrett in der Flüchtlingsunterkunft Zechenring in Herne. Geduldete Asylsuchende spielen in den Berechnungen der NRW-Regierung kurz nach deren Ablehnung keine Rolle mehr.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Die Kommunen drängen bei der Landesregierung auf eine angemessenere Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingskosten. „Trotz diverser Anläufe ist in den letzten Monaten nicht viel Zählbares passiert“, sagte die Dortmunder Sozialdezernentin Birgit Zoerner am Mittwoch im Landtag. Zusammen mit ihren Amtskolllegen Peter Renzel (Essen) und Johannes Chudziak (Herne) kritisiert sie, dass die Refinanzierung derzeit gerade bei 30 bis 40 Prozent liege.

Die drei zentralen Forderungen der kommunalen Experten: Die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW müsse deutlich angehoben werden. Bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen sei eine einzige Gesamtquote nötig und nicht wie bisher eine Flüchtlingsaufnahme- und eine Wohnsitzauflagequote, die nicht verrechnet würden. Und die abgelehnten, aber geduldeten Asylsuchenden müssten bei der Quote und der Finanzierung auch über den Zeitraum von drei Monaten hinaus berücksichtigt werden.

Kommunaler Eigenanteil im zweistelligen Millionenbereich

Die Forderungen werden von Sozialdezernenten aus neun NRW-Städten unterstützt. So summierte sich der Eigenanteil der Stadt Düsseldorf an den Flüchtlingskosten 2018 auf 44 Millionen Euro, in Dortmund lag er im vergangenen Jahr bei 30,2 Millionen. Die Sozialdezernenten verlangen die Umsetzung eines Gutachtens der Landesregierung, das schon vor einem Jahr empfohlen hatte, die Monatspauschale pro Person bei kreisfreien Städten von jetzt 866 Euro auf 1125 bis 1333 Euro anzuheben und damit Unterschiede zwischen Stadt und Land zu berücksichtigen.

Zum Stichtag 1. Juli 2019 gab es in NRW mehr als 58.000 geduldete Flüchtlinge. Dass sie nach drei Monaten aus der Quote und der Landesfinanzierung herausfallen, führte beispielsweise in Essen im vergangenen Jahr dazu, dass zwar gut 3500 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, aber die Stadt nur für knapp 42 Prozent von ihnen überhaupt Kostenerstattungen vom Land bekam.

Aus dem NRW-Flüchtlingsministerium von Minister Joachim Stamp (FDP) heißt es, eine Pauschale, die zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen differenziere, sei „eine schwierige Aufgabe“. Man sei aber an einer sowohl für Land als auch Kommunen tragfähigen Lösung interessiert. Zudem dürfe die Integrationspauschale des Bundes anteilig für die Ausgabendeckung bei Geduldeten verwendet werden.

Das Ministerium kündigte aber an, die Frage der Finanzierung der Geduldeten werde bei der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes berücksichtigt. Bei einer einheitlichen Verteilquote sieht man aber „rechtliche Hürden“ und die Gefahr einer „erheblichen Umverteilung und Belastung vor allem kleinerer Kommunen“.

Die Opposition stellt sich an die Seite der Städte und Gemeinden. Die Landesregierung genüge ihrem eigenen Anspruch nicht, kritisierte die SPD. Die Grünen sprachen von einer unhaltbaren Schieflage.

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