Hospitalisierungsrate und Co. NRW setzt ab Montag auf neue Corona-Indikatoren

In NRW werden ab Montag neue Corona-Kennzahlen für die Bewertung der aktuellen Lage veröffentlicht. Eine zuletzt wichtige Marke entfällt dafür - der Druck auf Ungeimpfte könnte weiter steigen.

 Die Auslastung der Intensivbetten wird in NRW ein neuer Corona-Maßstab sein.

Die Auslastung der Intensivbetten wird in NRW ein neuer Corona-Maßstab sein.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In NRW sollen ab Montag die neuen Indikatoren zur Bewertung der Corona-Lage veröffentlicht werden. Das erklärte das Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag. Es gehe um „7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz“ (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen), der „Auslastung der Intensivbetten“ und die bekannte 7-Tage-Inzidenz.

Der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen geltende Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz sei nun in einer neuen Coronaschutzverordnung, gestrichen worden. Die bekannte 3G-Regelung bleibe aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in NRW aber weiter bestehen.

Corona in NRW: Druck auf Ungeimpfte könnte weiter steigen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann macht deutlich, dass jedoch Ungeimpfte - je nach Pandemieverlauf - mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen: „Wenn wir dann die von vielen vorhergesagte Pandemie der Ungeimpften bekommen, können für diese Personen neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden.“ Auf Basis bisheriger Daten seien neue Einschränkungen für Geimpfte und Genesene nicht erforderlich. Der Druck auf Ungeimpfte wird in NRW schon ab dem 11. Oktober erhöht: Viele Ungeimpfte müssen dann im Fall einer Quarantäne mit einem Lohnausfall rechnen.

Die neue Coronaschutzverordnung in NRW gelte bis zum 8. Oktober. „Damit kann rechtzeitig vor den Herbstferien das Infektionsgeschehen neu bewertet werden“, heißt es in einer Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums weiter. Aufgrund einer „Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren“ in NRW werde zunächst auf die Festlegung von „pauschalen Grenzwerten“ verzichtet. Bisher galt die Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert für Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechend als Marker für verschiedene Maßnahmen und Einschränkungen.

Nun solle das „Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden“, so das Gesundheitsministerium.

Die Ausweisung der neuen Corona-Indikatoren in NRW folgt einer Entscheidung des Bundesrats, der beschloss am Freitag die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder wird. Das Gesetz regelt zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen über ihren Impfstatus.

(pasch)
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