"Körperschmuckkommission" : NRW-Polizisten dürfen tätowiert sein - mit Einschränkungen
Sagt ein Tattoo an einem Polizistenarm etwas über die charakterliche Eignung für den Landesdienst? Darüber entscheidet in NRW eine polizeiliche Körperschmuckkommission.
Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Tätowierungen nicht grundsätzlich für alle Beschäftigten der Landesverwaltung verbieten. Vor allem Lehrer und uniformierte Polizisten unterlägen aber einer besonderen Neutralitätspflicht, unterstrich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine SPD-Anfrage.
Bei der Polizei entscheide eine „Körperschmuckkommission“ beim Landesamt für Personalangelegenheiten im Einzelfall, ob Tattoos „der zu prognostizierenden charakterlichen Eignung eines Bewerbers entgegenstehen“.
Generell halte die schwarz-gelbe Koalition am Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung fest, wonach „Körperschmuck weiterhin grundsätzlich nicht erwünscht ist“. Der Berliner Senat habe Anfang des Jahres die Dienstvorschriften für Polizeibeamte geändert und ihnen erlaubt, Tätowierungen offen zu tragen, soweit sie nicht gegen Gesetze verstießen, hielt der SPD-Abgeordnete Stefan Zimkeit der Landesregierung vor.