Planung NRW-Ministerin Scharrenbach: Mehr Bauland für bezahlbares Wohnen

Mehr bezahlbare Wohnungen sollen zukünftig in NRW entstehen - unter anderem in Krefeld und Wuppertal.

 NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach plant mehr bezahlbare Wohnungen.

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach plant mehr bezahlbare Wohnungen.

Foto: dpa/David Young

Insgesamt 95 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, darunter Krefeld und Wuppertal sollen Unterstützung erhalten, um mehr und schneller Bauland erwerben zu können - dies wird in der künftigen Baulandmobilisierungs-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. Darunter fällt unter anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung.

Der Entwurf soll bis zum 16. Dezember von den Verbänden angehört werden. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Auswertung. Laut dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung soll die Verordnung Anfang 2023 in Kraft treten.

„Bauland ist der Boden auf dem bezahlbares Wohnen entsteht. Ohne bezahlbares Bauland kann es kein bezahlbares Wohnen und damit keine bezahlbaren Mieten geben. Deshalb wollen wir als Landesregierung 95 Kommunen eine neue Verordnung zur Baulandmobilisierung an die Hand geben. Mit den erweiterten Werkzeugen können die 95 Städte und Gemeinden noch effektiver den Boden für neuen Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen bereiten. Mit der neuen Verordnung können in Nordrhein-Westfalen noch mehr Brachflächen zu Bauflächen werden”, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um die Städte und Gemeinden zu bestimmen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Gutachten bei dem Unternehmen „RegioKontext GmbH“ beauftragt. Dabei werden Gebiete bestimmt, die nach § 201a BauGB nicht ausreichend mit Mietwohnungen versorgt sind.

Die nachfolgenden Instrumente zur Baulandmobilisierung könnten zur Verfügung stehen:

  • Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile:
  • Beim Verkauf eines brachliegenden Grundstücks kann die Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht erhalten.
  • Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden.
  • Verhängung von gemeindlichen Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung.
(red)
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