Maskenpflicht, Test und Co. Diese Corona-Regeln gelten nach den Herbstferien in den NRW-Schulen

Service | Düsseldorf · Die Herbstferien in NRW sind vorbei, am Montag geht die Schule wieder los. Welche Corona-Regeln jetzt gelten - ein Überblick.

 Die Maskenpflicht soll bald fallen in NRW. Am ersten Schultag wird sie aber noch gebraucht.

Die Maskenpflicht soll bald fallen in NRW. Am ersten Schultag wird sie aber noch gebraucht.

Foto: dpa-tmn/Matthias Balk

Wie lange müssen noch Masken in der Schule getragen werden?

Die Landesregierung hat eine Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen in NRW ab dem 2. November in Aussicht gestellt. Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens sei es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien abzuschaffen. Das hatte das NRW-Schulministerium vor den Ferien angekündigt. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude. Im Außenbereich gibt es schon länger keine Maskenpflicht mehr.

Wie oft werden Kinder und Lehrkräfte getestet?

Alle Schüler, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, sollen sich bei der Wiedereinreise nach Deutschland testen lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 können sich auch weiterhin kostenlos testen lassen.

Am 25. Oktober sollen zum Unterrichtsbeginn alle Schüler getestet werden, die nicht immunisiert sind oder die keinen negativen aktuellen Schnelltest vorlegen können. Das gilt auch für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.

Ab dem zweiten Schultag werden dann die in den Schulen üblichen Tests bis zu den Weihnachtsferien fortgeführt. Das gelte für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) an den weiterführenden Schulen als auch die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche) an den Grund- und Förderschulen.

Wie funktionieren der offene Ganztag und Betreuungsangebote an Schulen?

An den bestehenden Regeln hat sich nichts geändert. Betreuungsangebote finden in der Regel statt. Beachtet werden müssen allerdings auch nach dem Unterricht die schulischen Hygieneregeln. Voraussetzung dafür ist ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz.

Was gilt für Klassenfahrten?

Alle Schulen können frei entscheiden, ob sie Klassenfahrten machen und wie. Die Schule und die Eltern müssen laut NRW-Schulministerium selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Das gilt auch, wenn es zu einem Ausbruch kommt, weil ein Schüler oder Lehrer infiziert auf Klassenfahrt gefahren ist.

Welche Ausnahmen gelten an Berufskollegs?

An Berufskollegs sind inzwischen viele Schüler geimpft. Vor den Prüfungen muss der Unterricht deswegen nicht mehr in Distanz stattfinden. Bisher wurden die Schüler drei Wochen vor den Prüfungen in Distanz unterrichtet.

(dpa/red)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort