Neue Lockerungen NRW lockert Corona-Regeln - Größere Hochzeitsfeiern wieder möglich

Düsseldorf · Hochzeiten in Nordrhein-Westfalen dürfen trotz Corona wieder in größeren Gesellschaften gefeiert werden. Diese neue Regelung gilt demnach auch für andere Feste aus besonderem Anlass.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Hochzeiten in Nordrhein-Westfalen dürfen trotz Corona wieder in größeren Gesellschaften gefeiert werden: Statt bisher 50 dürfen frisch vermählte Paare mit bis zu 150 Gästen feiern. Das ist eine Änderung, die das nordrhein-westfälische Kabinett am Sonntag für die bis zum 11. August verlängerte Coronaschutzverordnung beschlossen hat. Diese neue Regelung gilt demnach auch für andere Feste aus besonderem Anlass wie Jubiläen, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, wenn die Kontaktnachverfolgung sichergestellt wird, wie die Landesregierung mitteilte.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte fest: „Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen.“ Er mahnte aber zu Wachsamkeit und verantwortungsvollem Verhalten. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten seien weiterhin unerlässlich.

Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept notwendig ist, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Änderungen gibt es den Angaben nach auch zur Einreise aus Corona-Risikogebieten: Beschäftigte aus kritischen Infrastrukturen würden nach der Rückreise vom Sommerurlaub oder Verwandtenbesuch aus einem Risikogebiet nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Damit werde ausreichenden Testkapazitäten Rechnung getragen.

Minister Laumann erklärte dazu: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist.“

(dpa)
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