Corona-Maßnahmen NRW auf Öffnungskurs - Diese Lockerungen gibt es ab Samstag

Düsseldorf · Wie angekündigt wird es in Nordrhein-Westfalen zu weiteren Lockerungen der Corona-Regeln kommen. Unter anderem können sich bis zu zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen. Zudem sind weitere Sportarten wieder erlaubt und Kinos dürfen öffnen.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Marius Becker

Fußball, Ferienangebote und endlich wieder ins Kino oder Theater: Vom Pfingstwochenende an gibt es nach wochenlanger langer Corona-Zwangspause wieder mehr Freizeitmöglichkeiten für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ab Samstag (30. Mai) dürfen zahlreiche Einrichtungen - natürlich unter strengen Hygieneregeln - wieder ihr Türen öffnen. Auch mehr Menschen dürfen sich draußen treffen. Die Landesregierung gab am Mittwochabend weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen bekannt.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden gelockert, damit sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt.

SPORT: Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt bleibt untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

MESSEN: Fachmessen und Fachkongresse können mit Schutzkonzepten und beschränkter Besucher- und Teilnehmerzahl wieder stattfinden.

KULTUR: Kinos, Theater, Oper und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen. Wenn es weniger Personen sind, müssen dennoch die Hygienevorgaben eingehalten werden.

FERIENANGEBOTE: Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

(dpa)
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