Landgericht : Haaner (29) zieht seine Berufung zurück
Haan/Wuppertal Der 29-Jährige war wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, wollte das aber zunächst nicht akzeptieren.
Es war einer von vielen „Ausrutschern“, der einen Haaner erneut auf die Anklagebank gebracht hatte. Der 29-Jährige ist längst schon kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr, immer wieder hatten sich Gerichte mit ihm zu befassen.
Diesmal ging es um vorsätzliche Körperverletzung, der Angeklagte war in Mettmann auf dem Jubiläumsplatz handgreiflich geworden. Das Opfer: Eine Bekannte, die einen Streit hatte schlichten wollen, in den sich der Mann hatte hineinziehen lassen. Der hatte der Frau inmitten der aufgeheizten Gemengelage offenbar an den Hals gepackt und war dafür vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte war dennoch in Berufung gegangen, und die wurde nun vor dem Landgericht verhandelt.
Kammer zweifelte nicht an
den Schilderungen des Opfers
Der Berufungsrichter redete gleich Tacheles mit dem 29-Jährigen, indem er ihm zu verstehen gab: „Es ist eng bei Ihnen.“ Aus Sicht der Kammer sei die Sache mit der Körperverletzung unzweifelhaft so abgelaufen. Man glaube den eindrücklichen Schilderungen, die das Opfer dazu bei der Polizei und beim Amtsgericht gemacht hatte.