Amtsgericht Bergisch Gladbach : Nizza-Krawalle: Köln-Anhänger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Bergisch Gladbach Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln verurteilt worden. Die Richterin äußerte Zweifel an einer Beteuerung des Angeklagten.
Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem 36 Jahre alten und geständigen Angeklagten zwar „glaubhafte Reue“, äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich „von der Szene gelöst“ zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Nizza-Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.
Vor dem Conference-League-Spiel am 8. September 2022 in der südfranzösischen Stadt war es zu schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern der Kölner und des OGC Nizza gekommen. Deshalb hatte die Partie mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. „Das, was gestern passiert ist, wird mich sehr lange begleiten. Das war einfach nur nackte Gewalt“, hatte FC-Coach Steffen Baumgart am Tag nach den Krawallen mit über 40 Verletzten, darunter neun Polizisten, gesagt.