Beschluss des OVG Münster Absage für Shopping-Sonntage

Neuss. · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch die beiden geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Neuss untersagt, die am 11. Oktober und 29. November stattfinden sollten. Die Entscheidung sorgt für Kritik.

Die Stadt hat am Mittwoch etwas gelernt: Ein Schaufenster-Theater reicht nicht aus, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. Das ist zumindest die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das mit seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss nicht nur den Einkaufs-Sonntag am 11. Oktober, sondern auch den am 29. November gekippt hat. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen einen entsprechenden Ratsbeschluss geklagt. Die Stadtverwaltung hatte diese Klage umgehend erwidert und Gründe für die Berechtigung zur Ladenöffnung geliefert.