Anpassung der Rechtslage Neuer NRW-Erlass gibt geduldeten Ausländern Bleibe-Perspektive

NRW will mit einem neuen Erlass geduldeten Ausländern eine Bleibe-Perspektive bieten. Dabei gibt es eine Voraussetzung.

 Eine junge Frau hält einen Ausweis für Flüchtlinge in der Hand mit dem Titel: Aussetzung der Abschiebung (Duldung).

Eine junge Frau hält einen Ausweis für Flüchtlinge in der Hand mit dem Titel: Aussetzung der Abschiebung (Duldung).

Foto: picture alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Mit einem am Freitag veröffentlichten neuen Erlass will das nordrhein-westfälische Fluchtministerium die Bleibe-Perspektive gut integrierter geduldeter Ausländer stärken. Die Landesregierung passt damit die Rechtslage in NRW bereits an den vorige Woche gefassten Beschluss des Bundeskabinetts für ein geplantes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ an.

NRW wolle den Weg zu einer Modernisierung des Aufenthaltsrechts konstruktiv begleiten, erklärte die neue Integrationsministerin Josefine Paul ihren Vorstoß. „Chancengerechtigkeit, Menschenrechte und gelebte Humanität stehen für mich im Mittelpunkt unserer Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik“, unterstrich die Grüne.

Wie im ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen stärke NRW unmittelbar die Bleibeperspektive für gut integrierte Geduldete, die seit mehr als fünf Jahren in NRW leben. Die Behörden seien bereits über die Planungen informiert.

(dpa)
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