Bezirksregierung zieht Konsequenzen Neue Sicherheitsregel nach Geisterfahrt von Bonner Straßenbahn

Düsseldorf · Ein Straßenbahnfahrer in Bonn wird ohnmächtig, die Bahn fährt trotzdem weiter. Nach dem Vorfall führt die Aufsichtsbehörde in ganz NRW eine neue Sicherheitsregel ein. 1700 Fahrzeuge müssen umgebaut werden.

 In der Nacht zum 22.Dezember 2019 wurde der Fahrer der Linie 66 zwischen Siegburg und Bonn bewusstlos.

In der Nacht zum 22.Dezember 2019 wurde der Fahrer der Linie 66 zwischen Siegburg und Bonn bewusstlos.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Nach der Geisterfahrt einer Bonner Straßenbahn, die ungebremst mehrere Haltestellen durchfahren hatte, hat die Bezirksregierung Düsseldorf Konsequenzen gezogen: Eine verpflichtende Sicherheitsfahrschaltung soll nach 15 Sekunden automatisch die Bahn zum Stehen bringen. Die technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat den Fall vom 22.Dezember rekonstruiert. Fakt ist: Bonn ist nur knapp an einer absoluten Katastrophe vorbeigeschrammt. Nachdem die Bahnlinie 66 auf der Strecke zwischen Siegburg und Bonn fahrplanmäßig um 0.36 Uhr von der Haltestelle Sankt Augustin Mülldorf abfuhr, wurde der Fahrer ohnmächtig. Er passierte acht Haltestellen sowie 13 gesicherte Bahnübergänge, ehe die Bahn um 0.42 Uhr zum Stehen kam. Das berichtete Thomas Misiewicz von der TAB.

 Nachdem die Bahn bereits fünf Stationen mit 80 Kilometer pro Stunde passiert hatte, zogen die Fahrgäste die Notbremse. Allerdings führte dies nicht unmittelbar zum Stillstand der Bahn, da die sogenannte Notbremsüberbrückung dauer­haft eingeschaltet war. Diese gibt lediglich ein Signal an den Fahrer, der dann entscheidet, in welchem sicheren Bereich er die Bahn zum Stehen bringt. „In Tunneln und auf Brücken darf nicht notgebremst werden, dort können die Fahrgäste nicht sicher aussteigen“, erklärt Thomas Misiewicz den Sinn dahinter. Lediglich in den ersten acht Sekunden nach Abfahrt funktioniert die Notbremse sofort. So kann beispielsweise eine eingeklemmte Person befreit werden. Aufgrund der Bewusstlosigkeit des Fahrers konnte dieser jedoch nicht auf das Notsignal reagieren.

Die bisherige Sicherheitsfahrschaltung sieht vor, dass der Fahrer entweder einen Drucktaster am Fahrbremshebel oder ein Fußpedal dauerhaft betätigen muss. Wenn keines mehr betätigt wird, bremst die Bahn nach vier Sekunden automatisch ab. Der Fahrer der besagten Nachtbahn muss demzufolge so auf einem der Taster – ob Pedal oder Bremshebel, ist unklar – zusammengesackt sein, dass er ihn weiterhin gedrückt hielt. Innerhalb weniger Minuten traten aufmerksame Fahrgäste die Tür zur Fahrerkabine ein und brachten mit Hilfe von Anweisungen über das Handy die Bahn zum Stehen. Insgesamt, so ergaben es die Untersuchungen, legte die Bahn in den führerlosen fünfeinhalb Minuten 6,5 Kilometer zurück.

Schranken an Bahnübergängen waren noch nicht geschlossen

 Fahrgäste traten nach wenigen Minuten die verschlossene Tür zur Fahrerkabine ein und brachten die Bahn zum Stehen.

Fahrgäste traten nach wenigen Minuten die verschlossene Tür zur Fahrerkabine ein und brachten die Bahn zum Stehen.

Foto: Bezirksregierung/Fahrertür

Die Untersuchungen ergaben, dass bei fünf der 13 Bahnübergänge, die die Bahn durchfuhr, die Schranken noch nicht geschlossen waren. Mit zehn km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70km/h erreichte die Bahn die Übergänge zu früh. „Die ganzen ‚Wenns’ darf man sich nicht ausmalen“, sagte die Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher in Bezug auf Spekulationen, was alles hätte passieren können. Radermacher stellt klar, dass die Stadtwerke Bonn „nichts falsch gemacht haben“. Sowohl technisch als auch organisatorisch sei kein Fehler unterlaufen.

Um solch einen Vorfall zukünftig zu verhindern, wird jetzt eine neue Sicherheitsvorkehrung eingeführt. „Angelehnt an andere Großstädte haben wir angeordnet, dass ab sofort die Sicherheitsfahrschaltung analog zur Eisenbahn ausgerüstet wird“, sagte Matthias Vollstedt, TAB-Hauptdezernent für Verkehr. Sie sieht vor, dass der Bahnfahrer die Sicherheitsfahrschaltung alle 15 Sekunden betätigen muss und nicht mehr wie bisher durchgehend gedrückt halten darf. Andernfalls wird die Bahn automatisch nach 15 Sekunden abgebremst. Die Anordnung soll für ganz Nordrhein-Westfalen bindend sein. Um den „Zoo an Straßenbahnmodellen“, wie Voll­stedt die Vielfalt unter den 1700 Fahrzeugen nennt, individuell um- und nachzurüsten, räumt die Behörde eine Übergangsfrist von zwei Jahren ein.

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