Gebühr für Personalausweis steigt auf 37 Euro Neue Regeln und Preise für Ausweisdokumente

Velbert. · (HBA) Erstmals seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat vor zehn Jahren werden die Gebühren für die Ausstellung des Ausweisdokumentes durch die Bundesregierung angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

 Die Gebühren für den „Perso“ werden angepasst.

Die Gebühren für den „Perso“ werden angepasst.

Foto: dpa-tmn/Karl-Josef Hildenbrand

Darauf macht die Stadtverwaltung Velbert aufmerksam.

Die Gültigkeitsdauer bleibt wie bisher bei zehn Jahren. Im Gegenzug fallen keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises an. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt. Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, beträgt weiterhin 22,80 Euro.

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Die „eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) können damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.

Diese Funktion steht bislang nur Bundesbürgern mit dem Personalausweis sowie Ausländerinnen und Ausländern, die unter das Aufenthaltsgesetz fallen (mit dem elektronischen Aufenthaltstitel) zur Verfügung.

Die eID-Karte ist kein Ausweis und somit kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Eine Aufnahme eines Lichtbildes in die eID-Karte ist nicht vorgesehen.

Die Karte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 37 Euro im ServiceBüro beantragt werden. Ein anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis muss vorgelegt werden, damit eine persönliche Identifizierung möglich ist.

Geänderte Laufzeit beim Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter zwölf Jahren kann der Reisepass beantragt werden. Der gegenwärtige deutsche Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speicherelement (Chip) und darf daher aus europarechtlichen Gründen nicht länger als ein Jahr gültig sein. Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird ab dem 1. Januar 2021 von aktuell sechs Jahren auf ein Jahr reduziert. Allerdings behalten die bereits ausgestellten Kinderreisepässe ihre Gültigkeit. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass 13 Euro kostet und für 6 Euro um ein weiteres Jahr dann jeweils verlängert werden kann.

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