Regeln ab Montag Neue Corona-Schutzverordnung: NRW entschärft Kontaktbeschränkungen

Düsseldorf · Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist veröffentlicht worden. Unter anderem gibt es eine Anpassung bei den Kontaktbeschränkungen.

 Düsseldorf: Die Polizei kontrolliert an der Rheinufer Promenade im März die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie

Düsseldorf: Die Polizei kontrolliert an der Rheinufer Promenade im März die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie

Foto: dpa/David Young

Die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 7. Januar in NRW gelten soll, ist veröffentlicht worden. Sie regelt, wie die Vereinbarungen der Bund-Länder-Beratungen umgesetzt werden.

Unter anderem gibt es in NRW bei der Regelung der Kontaktbeschränkungen eine Besonderheit: Demnach dürfen sich Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand treffen - mit dem Zusatz: „die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann“.

15-Kilometer-Regel wird in NRW-Corona-Schutzverordnung nicht genannt

Die diskutierte 15-Kilometer-Regel wird in der nun veröffentlichten Verordnung nicht explizit aufgeführt. Zu Maßnahmen für besonders von Corona-Neuinfektionen betroffenen Regionen in NRW heißt es:
“Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen“.

Betroffene NRW-Kreise müssen 15-Kilometer-Regel in eigenen Corona-Verordnungen regeln

Betroffene Kreise müssen dies in eigenen Verfügungen regeln, erklärte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur am Freitagmorgen.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots geeinigt. In dem Beschlusspapier heißt es, dass in Kreisen mit über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen die Länder „weitere lokale Maßnahmen“ ergreifen - „insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“. Welche Regionen in NRW besonders von Corona-Neuinfektionen betroffen sind, lesen Sie hier.

Wuppertal und Kreis Höxter wollen strengere Corona-Kontaktbeschränkungen

Wuppertal und der Kreis Höxter kündigten unterdessen an, an strengeren Corona-Kontaktbeschränkungen festhalten zu wollen - auch wenn sie in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW anders ausgelegt werden. Wuppertal und der Kreis Höxter wollen, dass die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum gelten.

SPD kritisiert NRW-Corona-Schutzverordnung

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty warf Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag Wortbruch bei der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse zum verschärften Lockdown vor. Laschet habe versprochen, diese „eins zu eins“ umzusetzen. Die jetzt veröffentlichte NRW-Landesverordnung weiche aber davon ab.

So kontert Armin Laschet die Kritik an der NRW-Corona-Schutzverordnung

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat der SPD-Opposition Verantwortungslosigkeit in der Corona-Krise vorgeworfen. Die Landtagsfraktion verweigere sich ihrer Verantwortung und der Solidarität, die das Land jetzt brauche, sagte Laschet am Samstag beim digitalen Neujahrsempfang der NRW-CDU.

(pasch/dpa)
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